Pressemitteilung vom 23. Juni 2023

IHKs sehen Verbesserungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz

IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre: Erfolgreiche Umsetzung ist nur möglich mit Bürokratieabbau, Digitalisierung und mehr Personal in den Behörden

Im aktuellen Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), der am 23. Juni 2023 im Bundestag verabschiedet wurde, sehen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Baden-Württemberg nochmals deutliche Verbesserungen – darunter auch zahlreiche Forderungen und Vorschläge der IHKs. „Wir begrüßen sehr, dass Fachkräfte, deren Berufsabschluss offiziell anerkannt ist, künftig in jedem qualifizierten Beruf beschäftigt werden können und nicht nur in dem ihres Abschlusses. Gut ist auch, dass Personen mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung, aber ohne förmliche Berufsanerkennung in Deutschland arbeiten dürfen. Hier bietet das Gesetz nun mehr Flexibilität und erweiterte Möglichkeiten,“ lobt Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) für das Thema Fachkräfte federführend ist. „Praxisnah ist ebenfalls, dass die Möglichkeiten der Probe- und Nebenbeschäftigung bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche deutlich erweitert wurden.“ Auch die Möglichkeit, das Berufsanerkennungsverfahren mittels der Anerkennungspartnerschaft in Deutschland zu starten und nicht vom Herkunftsland aus betreiben zu müssen, sieht die IHK-Organisation positiv. Hier müsse allerdings bei der Umsetzung aufgepasst werden, dass sich die vorgesehenen Voraussetzungen nicht zu bürokratischen Stolpersteinen entwickelten.
„Aus unserer Sicht, hinkt das Gesetz angesichts der riesigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt dennoch den Ansprüchen hinterher“, warnt Herre. „Das Regelwerk ist insgesamt sehr komplex und intransparent. Dies wird viele Unternehmen und Fachkräfte abschrecken und den ohnehin schon großen Beratungs- und Unterstützungsbedarf weiter erhöhen.“ So sei zum Beispiel die Chancenkarte, mit der zur Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes eingereist werden kann, so unübersichtlich und mit so vielen Prüfschritten verbunden, dass es zweifelhaft sei, ob sie in der Praxis unbürokratisch umgesetzt werden und eine große Wirkung entfalten könne. Zudem gelten zahlreiche Verbesserungen nur eingeschränkt oder unter bestimmten Voraussetzungen wie Mindestgehaltsgrenzen oder einer Tarifbindung der Unternehmen. Entscheidend seien jedoch nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch deren Umsetzung in die (Verwaltungs-)Praxis. So müssten die beteiligten Stellen wie die deutschen Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden mit entsprechendem Personal ausgestattet und die Prozesse entschlackt und digitalisiert werden. Unabdingbar seien zudem attraktive Rahmenbedingungen in Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte und eine entsprechende Willkommenskultur im Land.
Mit dem Gesetz wird auch das Vorhaben der Koalition umgesetzt, die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel zu überführen. Dies gibt Ausbildungsbetrieben, die sich für die Ausbildung von Geflüchteten engagieren, und ihren Azubis noch mehr Sicherheit. Mit dem Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bieten die IHKs hier umfangreiche Unterstützung von der Berufsorientierung bis hin zum erfolgreichen Ausbildungsstart und -verlauf.
Die Einwanderung von Fachkräften ist nur ein Baustein, um dem großen Fachkräftemangel zu begegnen. Angesetzt werden müsse auch bei noch nicht genutzten Fachkräftepotenzialen im Inland. So dürfe beispielsweise nicht nachgelassen werden, die Aus- und Weiterbildung weiter zu verbessern und die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Laut IHK-Fachkräftemonitor wird das Angebotspotenzial an Fachkräften in Baden-Württemberg von 2023 bis 2035 um etwa 26 Prozent oder eine Million Fachkräfte abnehmen.
Weiter Infos zu den Forderungen und Vorschlägen der IHKs in Baden-Württemberg auf dem IHK-Portal.