Pressemitteilung vom 25.04.2023

„Planungsbeschleunigung ist überfällig“

BWIHK zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
Das Land macht gemeinsam mit den Kommunen Tempo bei der Digitalisierung der Baurechtsverwaltung. Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg Anträge digital entgegennehmen, bearbeiten und auch bekanntgeben können. „Das ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft in Baden-Württemberg, denn die Planungsbeschleunigung ist überfällig“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. Bis Ende des nächsten Jahres sollen dann alle unteren Baurechtsbehörden digital arbeiten können.
„Für viele Betriebe behindern langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren die Wende zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft. Das schwächt den Standort, daher begrüßen wir das Vorhaben“, betont Herre. „Allerdings darf die Politik nicht bei der Digitalisierung Halt machen. Wir brauchen einfachere und abgespeckte Verfahren über alle Rechtsbereiche, auch das würde deutlich Tempo bringen. Doppel- und Mehrfachprüfungen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen erschweren jeden Fortschritt. Außerdem ist nicht immer eine Genehmigung notwendig, in manchen Fällen wäre eine Anzeigepflicht ausreichend. Wenn Fristen seitens der Behörden nicht eingehalten werden, sollte Zustimmungsfiktion erwogen werden. Und auch so manche nur schwer erfüllbare Standards müssen auf den Prüfstand. Wo Ermessen eingeräumt wird, sollte dies auch genutzt werden“, so Herre.
Hintergrund zu den geplanten Änderungen nach Angaben des Landes:
  • Anträge und Bauvorlagen sollen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbe-hörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Die Ge-meinden werden darüber informiert.
  • Beteiligt werden nur angrenzende Nachbarinnen und Nachbarn, die tatsächlich unmittelbar betroffen sind.
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig auch elektronisch bekanntgegeben werden können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
  • Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein – eine Frist, die einen weichen Übergang ermöglicht.