Verfahrensrecht
Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sukzessive durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab November 2024 zugeteilt. Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.
Stand: August 2024
Die W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Zuteilung erfolgt entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto. Die Steuernummer und die USt-IdNr. bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Weitere Einzelheiten sowie den FAQ-Katalog finden Sie auf der Seite des BZSt.