Steuerpolitik

Bundeskabinett beschließt Einkommensteuerreformgesetz 2027

Nachdem sich die Spitzen der Regierungskoalition am 1. Juli 2026 in einem umfangreichen Reformpaket mit 34 Maßnahmen unter anderem auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt hatten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18. August 2026 den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt. Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
Es sind insbesondere folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen:
  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags,
  • Erhöhung des Grundfreibetrags,
  • Anpassungen bei Kindergeld und Kinderfreibeträgen
  • Höherer maximaler Grundlohn für Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Umsetzung der Reformbestrebungen beim Einkommensteuertarif, insbesondere tarifliche Entlastung mittlerer Einkommen und -zur Gegenfinanzierung- neue Spitzenbelastung für sehr hohe Einkommen
  • Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
  • Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sogenannten Mini-Jobs von zwei Prozent auf fünf Prozent,
  • Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren.
Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.