Steuerpolitik
BMF legt Entwurf für eine Einkommensteuerreform 2027 vor
Nachdem sich die Spitzen der Regierungskoalition am 1. Juli 2026 in einem umfangreichen Reformpaket mit 34 Maßnahmen unter anderem auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt hatten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18. August 2026 den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
Es sind insbesondere folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen:
- Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen,
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags,
- Umsetzung der Reformbestrebungen beim Einkommensteuertarif, insbesondere neue Spitzenbelastung für sehr hohe Einkommen,
- Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2027,
- Absenkung des Prozentsatzes der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ,
- Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sogenannten Mini-Jobs von zwei Prozent auf fünf Prozent,
- Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren.
Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Die Kabinettbefassung ist für den 2. September 2026 vorgesehen.