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Immobiliardarlehensvermittler

Immobilienwirtschaft
modernes Bürogebäude © getty images/magicbeam4u

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Informationen für Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler von Immobiliarverbraucherdarlehen benötigen eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Antragsteller finden hier Informationen sowie Formulare und Checklisten zur Erlaubniserteilung und Eintragung in das Vermittlerregister.

Ihr Einstieg in den § 34 i GewO
Modellhaus steht hinter einer Lupe auf Bauzeichnungen © Eisenhans - Fotolia

Die Prüfung zur Sachkunde von Immobiliardarlehensvermittlern findet mehrmals jährlich statt. Anmeldungen sind immer bis zu vier Wochen vorher möglich. Wichtige Informationen zur Prüfung und die Anmeldeformulare finden Sie hier.