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Nr. 3317254

Immobiliardarlehensvermittler

Immobilienwirtschaft
modernes Bürogebäude

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Informationen für Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler von Immobiliarverbraucherdarlehen benötigen eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Antragsteller finden hier Informationen sowie Formulare und Checklisten zur Erlaubniserteilung und Eintragung in das Vermittlerregister.

Ihr Einstieg in den § 34 i GewO
Modellhaus steht hinter einer Lupe auf Bauzeichnungen

Die Prüfung zur Sachkunde von Immobiliardarlehensvermittlern findet mehrmals jährlich statt. Anmeldungen sind immer bis zu vier Wochen vorher möglich. Wichtige Informationen zur Prüfung und die Anmeldeformulare finden Sie hier.