Veranstaltung Arbeitsrecht trifft Ausländerrecht
Die Globalisierung des Arbeitsmarkts eröffnet neue Chancen – doch wer Drittstaatsangehörige beschäftigt, sieht sich mit einem komplexen Geflecht aus arbeits- und ausländerrechtlichen Vorgaben konfrontiert. Unterschiedliche Rechtsbereiche greifen ineinander – und nicht selten stehen ihre Regelungen scheinbar im Widerspruch zueinander. Wer rechtssicher handeln will, muss die Regeln kennen – und wissen, wie sie in der Praxis zusammenspielen. Doch wie lassen sich etwa die Anforderungen des Nachweisgesetzes mit den Prinzipien ausländerrechtlicher Verfahren in Einklang bringen? Welche Klauseln gehören zwingend in Arbeitsverträge mit Drittstaatsangehörigen – und welche könnten im Zweifel sogar problematisch sein? Was ist bei befristeten Verträgen, Qualifizierungsphasen oder Anschlussbeschäftigungen zu beachten?
In unserer Informationsveranstaltung geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie Sie Arbeitsverträge rechtssicher und zugleich praxisnah gestalten können.
Die Veranstaltung richtet sich an Arbeitgeber/-innen und Personalverantwortliche in Unternehmen.
Mehr Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie in der IHK-Datenbank.