Einsatz ausländischer Subunternehmer

Immer mehr Unternehmen greifen zur Erfüllung ihrer Aufträge auf ausländische Subunternehmer zurück. Europäischen Subunternehmern wird dies durch die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ermöglicht. Ein solcher Einsatz löst jedoch für die Vertragsparteien wichtige Pflichten und insbesondere für den deutschen Auftraggeber Haftungsrisiken aus.
Dabei stellen sich vor allem folgende Fragen:
  • Welche Meldepflichten gelten für den Einsatz ausländischer Subunternehmer?
  • Was gilt es bezüglich der Abgrenzung zur (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?
  • Kann auch ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat als ausländischer Subunternehmer eingesetzt werden?
  • Welche Unterlagen sind für den Fall einer Kontrolle durch den Zoll bereitzuhalten?
Den Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stellen wir zu Fragen rund um dieses Thema auf Anfrage gerne erste Informationen und Orientierungshilfen zur Verfügung.