Afrika
Der afrikanische Kontinent umfasst 54 Länder und bietet erhebliches Geschäftspotenzial. Die baden-württembergische Wirtschaft hat die Bedeutung Afrikas erkannt. 2.000 hiesige Unternehmen sind dort aktiv, vor allem in Südafrika, Ägypten, Marokko, Tunesien und Algerien. Länder wie Nigeria, Ghana, Tansania und die Elfenbeinküste ziehen nach.
- Aktuelle Wirtschaftsdaten zu Afrika
- IHK Arbeitskreis Afrika
- IHK-Veranstaltungen
- Beratungsgutscheine Afrika
- Markterschließung-Projekte
- Messeförderung
- Branchenexperten des Wirtschaftsnetzwerkes Afrika
- Weitere Förderinstrumente für ein Afrika-Engagement
- Vorsicht bei unseriösen Geschäftsanfragen
- Ihre Ansprechpartner vor Ort
Aktuelle Wirtschaftsdaten zu Afrika
Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg betrugen die gesamten baden-württembergischen Exporte 2023 rund 252 Milliarden Euro. Rund 3,1 Milliarden Euro davon gingen nach Afrika. Importiert wurden Waren im Wert von rund 5,6 Milliarden Euro.
Geschäftschancen ergeben sich dank einer wachsenden Mittelschicht mit steigender Konsumneigung, der zunehmenden Bedeutung des verarbeitenden Gewerbes und des Aufbaus lokaler Produktionskapazitäten sowie mit Blick auf die Beschaffung von Rohstoffen und Agrarprodukten.
Im Artikel Afrika – Markt der Zukunft? des IHK-Magazins Außenwirtschaft Aktuell gehen wir auf die Faktoren ein, die Afrika attraktiv machen.
Der Handel zwischen den afrikanischen Ländern gewinnt durch die im Januar 2021 gestartete Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Area) zunehmend an Dynamik. Das Abkommen strebt neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelsbarrieren auch Regelungen zu Investitionen, geistigen Eigentumsrechten und E-Commerce an und verleiht dem Ausbau der afrikanischen Infrastruktur neuen Schwung, schafft Arbeitsplätze und erhöht die lokale Wertschöpfung.
Marktanalysen, Wirtschaftsdaten und Branchenberichte zu einzelnen Ländern finden Sie im Africa Business Guide. Die Plattform wird von Germany Trade & Invest (GTAI) betreut und ist Teil des Wirtschaftsnetzwerkes Afrika, eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Africa Business Guide finden Sie neben Erfahrungsberichten von Unternehmen auch Hinweise auf Förderprojekte zur Markterschließung.
IHK-Tipp: Abonnieren Sie den Afrika-Newsletter der GTAI zu Branchentrends und Geschäftschancen auf dem afrikanischen Kontinent.
IHK Arbeitskreis Afrika
Egal ob als Beschaffungs- oder Absatzmarkt, die Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen aus der Region Stuttgart und Afrika nehmen zu. Im November 2023 hat die IHK Region Stuttgart deshalb den Arbeitskreis Afrika ins Leben gerufen.
Bei den Treffen, die einmal im Quartal stattfinden, können Unternehmen ihre Erfahrungen rund um das Afrika-Engagement teilen und erhalten durch Expertenbeiträge neue Impulse. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ein Projekt planen und dafür Feedback möchten, oder Kooperationspartner suchen, können in diesem Kreis ihre Vorhaben vorstellen.
Termine: 14.2.2025, 9.5.2025, 18.7.2025, 14.11.2025
Sie wollen sich vernetzen und im IHK-Arbeitskreis Afrika mitwirken? Dann melden Sie sich direkt für das nächste Treffen an! Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
IHK-Veranstaltungen
Die IHKs in Baden-Württemberg organisieren 2024 und 2025 - teilweise in Kooperation mit weiteren Partnern - diverse Länderveranstaltungen und Reisen.
2.10.2024: 4. Wirtschaftsgipfel Afrika
13.2.2025: Wirtschaftstag Namibia
5/2025: Unternehmerreise Südafrika (Fokus: Wasser, Abwasser, Abfallwirtschaft, Recycling
25.-27.6.2025: Unternehmerreise Kenia (Messe Made in Germany - Africa)
9.-11.9.2025: Angola & Namibia (Fokus: Agribusiness, Energie, IT) & Teilnahme Global African Hydrogen Summit
Beratungsgutscheine Afrika
Unternehmen, die afrikanische Länder erschließen möchten, können Beratungen durch die Auslandshandelskammern (AHK) in Afrika sowie weitere Beratungsinstitutionen bezuschussen lassen. Das Programm ist Teil des Wirtschaftsnetzwerks Afrika der Bundesregierung. Mehr Informationen zu den Förderkonditionen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinterlegt. Dort erfolgt auch die Antragstellung.
Markterschließung-Projekte
Mit dem Markterschließungsprogramm (MEP) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) KMU verschiedenster Branchen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Für 2025 sind auf dem afrikanischen Kontinent 17 Markterschließungs-Projekte geplant. In Ergänzung dazu gibt es weitere Projekte im Rahmen branchenspezifischer Exportinitiativen. So werden etwa im Bereich Energie 18 Projekte in Afrika umgesetzt.
Messeförderung
Das Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) stärkt den deutschen Mittelstand auf Messen im Ausland. Kleine und mittlere Unternehmen können sich zu vergünstigten Konditionen an Gemeinschaftsständen, den sogenannten German Pavilions, beteiligen. Auf dem afrikanischen Kontinent sind für 2025 26 German Pavilions in 11 Ländern geplant.
Branchenexperten des Wirtschaftsnetzwerkes Afrika
Branchenexperten des Wirtschaftsnetzwerks Afrika an 7 afrikanischen Standorten unterstützen deutsche Unternehmen, indem sie konkrete Geschäftsmöglichkeiten identifizieren. Die Branchenexperten arbeiten an den Auslandshandelskammern bzw. Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft. Folgende Länder und Branchen werden derzeit abgedeckt: Wasserwirtschaft in Ägypten, Bauwirtschaft in Ghana, Gesundheitswirtschaft in Kenia, Kreislaufwirtschaft in Südafrika, Automobilwirtschaft in Marokko, Land- und Ernährungswirtschaft in Angola, Umwelttechnologien in Côte d'Ivoire. Mehr Informationen dazu finden Sie im Africa Business Guide - Branchenexperten.
Weitere Förderinstrumente für ein Afrika-Engagement
Eine Übersicht über weitere Förder- und Finanzierungprogramme, die Unternehmen für ihre Aktivitäten in Schwellen- und Entwicklungsländern nutzen können sind auf der IHK-Webseite zu finden sowie in der Förderdatenbank des BMWi und der Förderdatenbank Entwicklungsländer der Agentur für Wirtschaft (AWE)
Vorsicht bei unseriösen Geschäftsanfragen
Betrugsversuche im Zusammenhang mit Geschäfts-Anfragen aus dem Ausland sind ein bereits seit langem existierendes Phänomen. Die ersten sogenannten Nigeria-Briefe tauchten 1988 per Fax auf. Die Betrugsmaschen wurden seit diesen Anfängen und mit dem Einzug von E-Mail und Internet immer subtiler und verlagern sich in den Cyberraum. Sie reichen von unseriösen Warenbestellungen für den Import, Hinweisen auf die Vergabe von lukrativen Aufträgen der öffentlichen Hand, dem Erschleichen von Schengen-Visa - meist gegen Vorauszahlung einer Gebühr für Unterlagen, Registrierungen, etc. Auch Rücküberweisungen für angeblich zu hoch ausgestellte Schecks bekannter Auslandsbanken im Zusammenhang mit Bestellungen fallen darunter. Sie haben zwar nicht nur ihren Ursprung in afrikanischen Ländern. Laut Bundeskriminalamt (BKA) kommen diese zunehmend auch aus anderen Ländern. Dennoch haben viele neue Varianten beziehungsweise Fragen, die Unternehmen dazu an die Industrie- und Handelskammern (IHK) richten, einen Afrika-Bezug. Grundsätzlich gilt, dass bei der Anbahnung von Geschäftskontakten mit Unternehmen Vorsicht geboten ist, insbesondere wenn diese von “Unbekannt” stammen.
Deutsche Auslandshandelskammern (AHK) in afrikanischen Länder kennen die Praktiken vor Ort und geben hierzu Auskünfte bzw. können die Existenz und Registrierung einer Firma prüfen. Ebenfalls bieten die deutschen Botschaften Informationen. Sofern den deutschen Auslandsvertretungen bestimmte Betrugsmaschen in größerer Anzahl bekannt geworden sind, finden Sie ein Merkblatt auf der Webseite der Vertretung unter „Informationen für deutsche Staatsangehörige“. Die Deutschen Botschaften in Benin, Côte d´ Ivoire, Ghana, Kamerun, Nigeria, Togo und unterhalten ein Online-Angebot zu Betrugsfällen, die auf regionale Besonderheiten eingehen. Auch deutsche Behörden, wie z. B. die Polizei Baden-Württemberg oder das BKA informieren zu dieser Thematik.
Internetanfragen
Diese Betrugsversuche betreffen hauptsächlich Anfragen über das Internet in Form von Geschäftsanbahnungen, Erbfallsangelegenheiten oder mittels Kontaktbörsen. Eine häufige Betrugsvariante besteht in der Anfrage einer – meist umfangreichen – Warenbestellung. Dabei wird in der Regel behauptet, dass aufgrund vermeintlicher Landesvorschriften der Import nur nach Bezahlung einer entsprechenden Gebühr möglich sei. Es wird darum gebeten, diesen Geldbetrag vorab zu überweisen.
Anfragen, die den Verdacht auf einen Betrugsfall lenken, sollten nicht beantwortet werden und von einer weiteren Kontaktaufnahme sollte in jedem Fall abgesehen werden. Keinesfalls sollten (Voraus-)Zahlungen geleistet werden.
Vorauszahlungsbetrugsfälle
Der Vorauszahlungsbetrug bei der Geschäftsanbahnung wird in vielfältiger Weise entsprechend den sogenannten Nigeria-Briefen auch von anderen Ländern betrieben. Die Anfragen kommen häufig per E-Mail / Internet von “Agenten”. Es besteht nicht nur das Risiko, dass Kaufpreiszahlungen ausbleiben, sondern es wird in der Regel auch versucht, vermeintlich notwendige Vorauszahlungen von den deutschen Unternehmen zu erwirken.
Beantworten Sie solche Anfragen nicht und geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten sowie Firmen- oder Bankdaten bekannt.
Staatliche Projekte & Ausschreibungen
Interessenten melden sich insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen und geben sich als offizielle Vertreter staatlicher oder halbstaatlicher Ausschreibungsstellen aus. In vielen Fällen erstellen die Betrüger Geschäftsdokumente oder sogar Webseiten dieser angeblichen Organisationen. Diese stellen sich häufig als falsch heraus. Allerdings nutzen einige Betrüger auch existierende Institutionen und offiziell erscheinende Dokumente. Gegen Geldzahlung wird die Übersendung der vollständigen Ausschreibungsunterlagen zugesagt. In anderen Fällen werden Anbieter bestimmter Produkte mit einer konkreten Bestellung konfrontiert, die ein „Agent“ im Auftrag der Regierung aufgibt. Für die Vermittlung dieses Regierungsauftrages sollen die beauftragten Unternehmen eine Kommission (z.B. 2% des Auftragswertes) an den Agenten bezahlen. Erst nach Zahlung der Kommission soll der Auftrag zu Stande kommen.
Bei Hinweisen / Anfragen zur Einreichung von Angeboten im Zuge von Ausschreibungen sollte unbedingt geprüft werden, ob diese existieren bzw. Auschreibungen offiziell veröffentlicht sind.
Scheckbetrug
Immer wieder gibt es Hinweise darauf, dass exportierende Unternehmen in Deutschland vermehrt von Scheckbetrügern kontaktiert werden. Die Unternehmen erhalten von vermeintlichen Firmen eine Bestellung über das Internet, wobei der Warenwert in der Regel zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegt. Dabei wird um Zahlung mittels Scheck und Lieferung nach Land oder Stadt XY gebeten. Der Scheck wird durch den „Agenten“ der ausländischen Firma übersandt – häufig aus England oder den USA. Dabei soll der Anschein erweckt werden, dass der Scheck von einer englischen oder US-amerikanischen Bank ausgestellt wurde. Die Schecks stellen sich entweder als Fälschung heraus oder sie sind nicht gedeckt. Oftmals übersteigt auch der Scheckbetrag den Warenwert um ein Vielfaches. In diesem Fall wird das deutsche Unternehmen später gebeten, den Differenzbetrag zurück zu überweisen.
Bei Bestellungen durch unbekannte Unternehmen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt insbesondere bei Scheckzahlungsvereinbarungen. In diesem Fall sollte unbedingt eine Nachfrage bei der scheckausgebenden Bank erfolgen.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Stand: Januar 2025