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Großbritannien

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Seit dem EU-Austritt hat sich das Geschäft mit dem Vereinigten Königreich geändert. Bleiben Sie am Ball mit aktuellen Informationen zum britischen Markt, Warenverkehr, Recht- und Steuerfragen.

Großbritanniengeschäft heute

Länderinformationen
Flagge_United_Kingdom

Der britische Markt bleibt attraktiv - so das Ergebnis der Frühjahrsumfrage der AHK in London. Fragen zu Ihrem UK-Geschäft können Sie am 12. Mai beim Online-Sprechtag an die AHK richten. Am 12. Juni erfahren Sie mehr über KI in UK im IHK-Webinar.

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Laptop mit Strandhintergrund, Reisepass und Flugticket liegen davor © getty images/PeopleImages

Einfach in den Flieger steigen und in das Vereinigte Königreich reisen, das war vor dem Brexit. Visumfrei geht nur noch teilweise und zudem nur nach digitaler Reisegenehmigung (ETA - Electronic Travel Authorization).

Warenverkehr von und nach Großbritannien

Außenhandel

Seit Januar 2021 besteht eine Zollgrenze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Seit Oktober 2022 wird das neue Zollsystem CDS eingesetzt. Dies führt zu neuen Datenanforderungen.

Warenverkehr nach dem Brexit

Die IHK gibt Antworten auf häufig gestellte Brexitfragen. Die Ursprungsangabe EU auf Rechnungen ist zulässig (Frage 2). Das CE-Zeichen bleibt parallel zum UKCA unbefristet gültig (Frage 22).

Ab dem 13. Februar 2023 gelten neue Regelungen zur Bekämpfung der illegalen Einreise nach Großbritannien für Transportunternehmen.

Recht- und Steuerfragen nach dem Brexit

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Flagge Großbritannien und Falgge Europäische Union © getty images/Fredex8

Die UKCA-Kennzeichnung ist die Konformitätskennzeichnung für Produkte, die in Großbritannien (England, Schottland und Wales) in Verkehr gebracht werden. Die UKCA-Regelung ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Umsatzsteuer

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich umsatzsteuerlich als Drittlandsgebiet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 10. Dezember 2020 ein erläuterndes Schreiben veröffentlicht.

Datenschutz

Seit dem 28. Juni 2021 gilt für Datentransfers ins Vereinigte Königreich ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Personenbezogene Daten dürfen zunächst ohne besondere Schutzmaßnahmen übermittelt werden.