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EU-Zollreform

Nachdem das Europäische Parlament und der Europäische Rat dem neuen EU-Zollkodex zugestimmt haben, wurde dieser am 19.9.2026 als Verordnung 2026/2108 veröffentlicht. Die meisten Regelungen sind ab 21.9.2027 anwendbar, bis dahin müssen die Durchführungsvorschriften verabschiedet werden. Bereits jetzt gelten Ermächtigungsgrundlagen für den geplanten Zoll-Datenhub und die neue europäische Zollbehörde (EUCA).
Kernpunkte des neuen Zollrechts sind u.a.:
Eine neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“, EUCA) mit Sitz in Lille wird die Risikoanalyse und das Krisenmanagement in allen Mitgliedstaaten koordinieren – wobei die nationalen Behörden ihre operativen Zuständigkeiten behalten. Die EUCA soll eine einheitliche Anwendung des EU-Zollrechts gewährleisten. Sie ist ein Bindeglied zwischen der EU-Generaldirektion Zoll (TAXUD) und den 27 nationalen Zollverwaltungen. Die operative Tätigkeit soll 2027 beginnen.
Der EU-Zoll-Datenhub wird zur einheitlichen Plattform für die Datenübermittlung in der gesamten EU. Für Importeure und Exporteure bedeutet dies eine Abkehr von fragmentierten nationalen IT-Systemen – eine erhebliche operative Umstellung. Seit der Einführung des aktuellen EU-Zollkodex 2016 wurden die nationalen Zollsysteme (Deutschland: ATLAS) weiterentwickelt, gleichzeitig gibt es zentrale EU-Zollmodule (NCTS, PoUS). Die koordinierte Weiterentwicklung und die Koordination dieser IT-Systeme hat sich als eine große Herausforderung gezeigt. Zusammen mit der zunehmenden Komplexität des Zollrechts und weiterer Rechtsgebiete mit Einfluss auf das Zollrecht ist das jetzige System nur schwer beherrschbar. Die konkrete Ausgestaltung des EU-Datenhub ist von entscheidender Auswirkung auf den zukünftigen Außenhandel und die Umsetzung einer wirksamen Risikoanalyse. Das erste Modul soll zum 1. Juli 2028 für die Abfertigung des e-Commerce in Betrieb gehen. Deswegen treten einige Vorschriften zu diesem Zeitpunkt in Kraft.
„Trust and Check“ – ein neuer Händlerstatus auf Basis des AEO-Konzepts (Authorised Economic Operator) der eine schnellere Abfertigung und reduzierte Kontrollen für die transparentesten Wirtschaftsbeteiligten bietet. Inwieweit sich Investitionen in die Compliance bezahlt machen werden, wird sich zeigen. Die maßgeblichen Vorschriften gelten ab 1. Juli 2028.
Nicht-EU-E-Commerce-Plattformen sind der „Importeur“ für Fernverkäufe. Sie müssen sicherstellen, dass Zollformalitäten korrekt erledigt und Zollabgaben entrichtet werden sowie EU-Vorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung soll damit nicht mehr beim einzelnen Verbraucher liegen. Für Online-Plattformen, die ihre Zollpflichten nicht erfüllen, werden neue Sanktionen eingeführt:
  • Geldbußen von bis zu 6 % des jährlichen Importwerts der im Vorjahr eingeführten Waren,
  • Entzug zollrechtlicher Erleichterungen,
  • mögliche Beschränkungen des Zugangs zum EU-Markt bzw. zu Online-Plattformen.
Dies richtet sich insbesondere gegen Anbieter, die systematisch fehlerhafte oder unvollständige Angaben machen.
Der De-minimis-Schwellenwert für Importsendungen von 150 Euro wurde bereits zum 1. Juni 2026 abgeschafft. Seitdem gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Artikelkategorie (Warenposition) in Kleinsendungen – eine Übergangsmaßnahme, bis der Data Hub in Betrieb ist und die normalen Zollsätze gelten. Zusätzlich wird es spätestens ab 1. November 2026 eine EU-weite Abfertigungsgebühr für diese Kleinsendungen mit noch offener Höhe geben, um die Kontrollkosten für Kleinsendungen zu decken. Im Gespräch sind bislang zwei bis fünf Euro pro Kleinsendung.
Fast noch entscheidender sind die Durchführungsvorschriften, die ebenfalls in den nächsten Monaten geschrieben werden und die Rahmenbedingungen für den Datenhub. Die neuen Zollvorschriften werden teilweise schnell in Kraft treten, weil sie die Grundlage für die EUCA, den Datenhub und die Abfertigungsgebühr sind. Die vollständige Anwendbarkeit hingegen wird sich noch einige Jahre hinziehen. Bislang war geplant, dass der bisherige Unionszollkodex im Januar 2028 durch das neue Zollrecht abgelöst wird, der Datenhub soll ab 2032 freiwillig und ab 2037 verpflichtend genutzt werden.
In diesem Jahr werden einige wegweisende Entscheidungen getroffen, unter anderem geht es um die Vereinfachung des bisherigen Zollrechts und der Durchführungsbestimmungen. Wir begleiten diesen Prozess vor Ort in Brüssel und setzen uns weiterhin für Vereinfachungen ein. Wir nehmen Ihre Anregungen gerne auf.