Entbürokratisierung des Außenhandels
Zollverfahren und Handelsabkommen: Wo sind Verbesserungen möglich?
Außenhandel ist maßgeblich von Regeln der EU-Handelsabkommen und Prozessen der Zollabfertigung bestimmt. Die Vorgaben sind häufig komplex und schwer mit betrieblichen Abläufen und Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen.
Zollreform der EU: Chance zur Entbürokratisierung
In der EU laufen die Abstimmungen zu einer umfassenden Zollreform. Ein besonderer Fokus liegt darauf, den E-Commerce und die unterschiedlichen IT-Systeme in den Griff zu bekommen. In diesem Rahmen wird das EU-Zollrecht komplett überarbeitet. Darin liegt eine große Chance für Entbürokratisierung. Den ersten Schritt haben wir schon für Sie unternommen, indem wir das Thema mit einem Positionspapier von Eurochambres platziert haben. Nun wird eine EU-Arbeitsgruppe zur Verbesserung im ersten Quartal 2026 eingerichtet.
Viele Erleichterungen sind möglich, beispielsweise:
- Abwicklung von Reparatursendungen,
- Umgang mit Fehlern von Unternehmen und Zoll,
- unnötige Daten, wie Datenelement „Beförderungsmittel beim Abgang“,
- Lieferantenerklärungen bei Lohnveredelung,
- Reform der Y-Codierungen,
- Monatsbericht auf Basis der EORI abrufbar,
- maschinenlesbare Verordnungen/Anhänge,
- keine täglichen Änderungen des Zolltarifs
Wir benötigen Ihre Unterstützung: Was kann oder muss bei der Zollabfertigung vereinfacht werden. Senden Sie uns Ihre Beispiele: buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de
Ideenpapiere der IHK-Organisation
Um die Situation zu verbessern, hat die IHK-Organisation schon in der Vergangenheit konkrete Verbesserungsvorschläge in zwei Ideenpapieren zusammengetragen. Diese dienen in der Kommunikation mit Behörden und Ministerien in Deutschland und den EU-Generaldirektionen Handel sowie Zoll und Steuern als Leitlinie. Beide Dokumente sind auf der Grundlage von Ideen aus dem Zollarbeitskreis der IHK Region Stuttgart entstanden.
1. Ideenpapier EU-Handelsabkommen
Die EU hat das weltweit umfassendste System von Handelsabkommen geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Abkommen ist der zollfreie Warenhandel mit Ursprungswaren. Es ist jedoch sehr kompliziert, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Ziel sollte es deshalb sein, sowohl die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs als auch dessen Nachweis mittels Lieferantenerklärungen zu vereinfachen. Damit würde die praktische Nutzung der Handelsabkommen erleichtert.
Wesentliche Punkte sind unter anderen:
- Leichtere und weniger formelle Dokumentation, insbesondere innerhalb der EU bei Lieferantenerklärungen
- Identische Ursprungsregeln in allen Abkommen schaffen
- Ursprungskalkulation auf Basis von Werten aus der Kosten- und Leistungsrechnung ermöglichen
- Erhöhung der Wertgrenzen für Ursprungserklärungen
Die vollständigen Vorschläge finden Sie im DIHK Ideenpapier zu Handelsabkommen.
2. Ideenpapier Zollabfertigung
Auch bei der Zollabfertigung ließen sich einige Regeln und Prozesse vereinfachen: Verschlankung des EU-Zolltarifs, spürbare Erleichterungen für Unternehmen mit AEO-Bewilligung und durchgängige Digitalisierung der bestehenden Abläufe würden zu einer Entlastung sowohl für den Zoll als auch für die Wirtschaft führen.
Weitere Punkte sind:
- Rechtzeitige Ankündigung von Änderungen
- Bessere Korrekturmöglichkeiten
- Nutzbarkeit betrieblicher Daten, unter anderem beim E-Commerce
- Formfreie Behandlung von (leeren) Mehrwegverpackungen: Umgesetzt!
- Sicherstellen der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts durch eine Clearingstelle