Entbürokratisierung des Außenhandels

Zollverfahren und Handelsabkommen: Wo sind Verbesserungen möglich?

Außenhandel ist maßgeblich von Regeln der EU-Handelsabkommen und Prozessen der Zollabfertigung bestimmt. Die Vorgaben sind häufig komplex und schwer mit betrieblichen Abläufen und Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen.

Ideenpapiere der IHK-Organisation

Um diese Situation zu verbessern, hat die IHK-Organisation konkrete Verbesserungsvorschläge in zwei Ideenpapieren zusammengetragen. Diese dienen in der Kommunikation mit Behörden und Ministerien in Deutschland und den EU-Generaldirektionen Handel sowie Zoll und Steuern als Leitlinie. Beide Dokumente sind auf der Grundlage von Ideen aus dem Zollarbeitskreis der IHK Region Stuttgart entstanden.

1. Ideenpapier EU-Handelsabkommen

Die EU hat das weltweit umfassendste System von Handelsabkommen geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Abkommen ist der zollfreie Warenhandel mit Ursprungswaren. Es ist jedoch sehr kompliziert, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Ziel sollte es deshalb sein, sowohl die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs als auch dessen Nachweis mittels Lieferantenerklärungen zu vereinfachen. Damit würde die praktische Nutzung der Handelsabkommen erleichtert.
Wesentliche Punkte sind unter anderen:
  • Leichtere und weniger formelle Dokumentation, insbesondere innerhalb der EU bei Lieferantenerklärungen
  • Identische Ursprungsregeln in allen Abkommen schaffen
  • Ursprungskalkulation auf Basis von Werten aus der Kosten- und Leistungsrechnung ermöglichen
  • Erhöhung der Wertgrenzen für Ursprungserklärungen
Die vollständigen Vorschläge finden Sie im DIHK Ideenpapier zu Handelsabkommen.

2. Ideenpapier Zollabfertigung

Auch bei der Zollabfertigung ließen sich einige Regeln und Prozesse vereinfachen: Verschlankung des EU-Zolltarifs, spürbare Erleichterungen für Unternehmen mit AEO-Bewilligung und durchgängige Digitalisierung der bestehenden Abläufe würden zu einer Entlastung sowohl für den Zoll als auch für die Wirtschaft führen.
Weitere Punkte sind:
  • Rechtzeitige Ankündigung von Änderungen
  • Nutzbarkeit betrieblicher Daten, unter anderem beim E-Commerce
  • Formfreie Behandlung von (leeren) Mehrwegverpackungen: Umgesetzt!
  • Sicherstellen der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts durch eine Clearingstelle
Einzelheiten und viele weitere Ideen finden Sie im DIHK Ideenpapier Zoll

3. Bürokratieabbau EU-Recht

Die DIHK hat 50 wesentliche Punkte zum Bürokratieabbau im EU-Recht zusammengestellt. Auch der Außenhandel ist mit fast 20 Themen vertreten.
Haben Sie Vorschäge? Melden Sie sich bei uns! Wir haben unter der Adresse buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de eine Anlaufstelle eingerichtet, über die Sie direkt und einfach Beispiele für überflüssige bürokratische Regelungen einreichen können.