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Freihandelsabkommen Schweiz-China - Nutzen für deutsche/EU-Unternehmen

Normalerweise nutzen deutsche Unternehmen Handelsabkommen, die die EU mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Abkommen zwischen Drittstaaten sind häufig nicht im Blick, dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, diese zu nutzen. Ein Beispiel ist das bilaterale Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China, das bereits seit 1. Juli 2014 in Kraft ist.

Nutzung durch deutsche/EU-Unternehmen

Es gibt im wesentlichen zwei Voraussetzungen für die Nutzung der Zollvorteile des Abkommens: Es muss sich um Ursprungsware im Sinne des Abkommens handeln und die Ware muss direkt zwischen den beiden Staaten transportiert werden.
Deutsche Unternehmen können das Abkommen nutzen, wenn sie
  • eine Produktionsstätte in der Schweiz oder in China haben
  • dort Vormaterialien so bearbeiten, dass eine Päferenz im Sinne des Abkommens zwischen China und der Schweiz erlangt wird
  • die produzierten Erzeugnisse in das jeweils andere Abkommensland (China oder die Schweiz) exportieren

Präferenzieller Ursprung

Um vom Abkommen zu profitieren, muss die exportierte Ware ein schweizerisches oder chinesisches Ursprungserzeugnis nach der Definition und den Ursprungsregeln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 248 KB) des Abkommens sein.
Der Zollabbau für Exporte aus der Schweiz nach China erfolgt schrittweise.
Eine Übersicht findet sich in Anhang 1, Abschnitt 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7492 KB) des Abkommens.
Für Importe in die Schweiz wurden die meisten Zölle sofort ab Inkrafttreten auf 0 Prozent herabgesetzt.
Eine Übersicht findet sich in Anhang 1, Abschnitt 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4980 KB) des Abkommens.

Ursprungsnachweise

Als Nachweis dient ein Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung durch den ermächtigten Ausführer. Bei Waren mit einem Wert, der 600 USD oder den entsprechenden Betrag in der Währung der Vertragspartei nicht überschreitet, kann auf Nachweise verzichtet werden.
Weitere Informationen dazu finden sich im Zirkular der schweizerischen Eidegenossenschaft.

Direktversand

Die Zollpräferenzbehandlung wird nur für Ursprungserzeugnisse gewährt, die unmittelbar zwischen den Vertragsparteien befördert werden. Ursprungserzeugnisse, die durch andere Gebiete (Nichtvertragsparteien, wie unter anderem die EU) befördert werden, dürfen dort lediglich ent-/verladen oder zum Erhalt ihres Zustands behandelt werden. Sie müssen jedoch unter Zollkontrolle bleiben.

Beispiel: Horizontal-Drehmaschine

Eine Horizontal-Drehmaschine zur spanabhebenden Metallbearbeitung wird in Beispiel 1 von einem deutschen Unternehmen mit einer Produktionsstätte in der Schweiz hergestellt und nach China exportiert. In Beispiel 2 wird dieselbe Maschine von einem deutschen Unternehmen mit einer Produktionsstätte in China zusammengebaut und in die Schweiz exportiert. Der HS-Code der Maschine ist 84581900.
Listenregel:
HS Code
Description of product
Working or processing, carried out on non-originating materials, which confers originating status
(1)
(2)
(3) or (4)
Chapter 84
Nuclear reactors, boilers, machinery and mechanical aplliances; parts thereof
VNM 50 %
(Value of non-originating materials)

Für die Nutzung des Abkommens dürfen somit gemäß Listenregeln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 248 KB) Nicht-Ursprungsvormaterialien im Wert von maximal 50 Prozent des Ab-Werk-Preises genutzt werden (VNM Value of non-originating materials).
Artikel
Ursprung
Wert in CHF
Nicht-Ursprungsvormaterialien
Ursprungsvormaterialien
Getriebekasten
DE
6.000
≈12 %
Spindelstock mit Hauptspindel
CH
6.500
≈13 %
Drehmaschinenfutter
CH
7.000
≈14 %
Schutzhaube
FR
4.000
≈8 %
Drehmaschinenbett
AT
4.500
≈9 %
Werkzeugschlitten
FR
2.000
≈4 %
Reitstock
CH
4.850
≈9 %
Leit- und Zugspindel
DE
1.150
≈2 %
Gehäuse
DE
6.000
≈12 %
Auffangwanne
CH
6.000
≈12 %
Elektronik
CN
3.000
≈6 %
Ab-Werk-Preis
51.000
≈ 46 %
≈ 54 %

Beispiel 1 (Export aus der Schweiz nach China):
Der Ab-Werk-Preis der Drehmaschine liegt bei 51.000 CHF. Der VNM liegt bei rund 46 Prozent und der Wert der Vormaterialien mit Ursprung bei rund 54 Prozent. Die Vorgabe gemäß Listenregeln sind erfüllt und der Exporteur kann das Abkommen nutzen.
Der Präferenzzollsatz für den Export nach China beträgt somit 4,8 Prozent, statt 12 Prozent.
No.
Tariff Line
Description
Base Rate %
Category
Preferential Rate % (Year)
1
2
3
4
5
6
6234
84581900
Horizontal lathes nes
12
C1
10.8
9.6
8.4
7.2
6.0
4.8

Beispiel 2 (Export aus China in die Schweiz):
Der Zollsatz für den Export in die Schweiz beträgt 0 CHF, statt 4,80 CHF pro 100kg gross.
Tariff heading
Description
Unit
MFN applied Duty (CHF)
Category
Fixed Duty (CHF)
84581910
Lathes (including turning centres) for removing metal
Per 100 kg gross
4.80
A
0.00

Weiterführende Informationen

Den vollständigen Abkommenstext finden Sie auf der Internetseite der schweizerischen Eidgenossenschaft. Dort finden Sie außerdem die Richtlinie 30 mit Listenregeln und Vorschriften, sowie das Zirkular.