Zolltarif
Schweiz hat 2024 Industriezölle abgeschafft
Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind (Also alle Warennummern, die mit einer 25 oder einer höheren Zahl beginnen). Gleichzeitig wurde der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht.
Einzelheiten hat der Schweizer Zoll auf einer eigenen Internetseite ausführlich zusammengestellt.
Bewertung:
- Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz natürlich erhalten. Seit Januar 2024 einfach über die Grenze zu fahren ist keine gute Idee. Also: Weiterhin Zollanmeldung für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz.
- Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann in vielen Fällen für Lieferungen in die Schweiz seit 2024 entfallen. Damit entfallen auch die Nachweise (Ursprungserklärung oder Warenverkehrsbescheinigung EUR.1).
- Falls die Waren allerdings nicht in der Schweiz bleiben und - verarbeitet oder unverarbeitet - in die EU oder in Staaten der PEM-Zone geliefert werden sollen, wird auch der präferenzielle Ursprung weiterhin ermittelt werden müssen. Auch hierüber informiert die Schweizer Zollverwaltung in einer Zusammenstellung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB). Klären Sie dies mit Ihren Schweizer Kunden.
- EU-Exporteure mit einer Bewilligung als Ermächtigte Ausführer können Erklärungen zum Ursprung auch nachträglich erstellen, anstelle der nicht mehr veränderbaren Rechnung können dafür auch Lieferscheine oder ähnliche Dokumente verwendet werden.
- Die Abschaffung der Industriezölle ist fast revolutionär, die Vereinfachung des Schweizer Zolltarifs ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung. Beide Maßnahmen sollten auch in der EU zumindest geprüft werden. Insbesondere der EU-Zolltarif ist komplex und inkonsistent.