Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026
Zollanmeldungen sind über das elektronische Zollsystem ATLAS zu erstellen. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen gibt verbindlich vor, wie Zollanmeldungen zu erstellen sind und welche Datenfelder für welches Verfahren vorgeschrieben sind.
Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026
Jedes Jahr veröffentlicht der deutsche Zoll auf seiner Website das aktuelle Merkblatt:
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2026 (MZSW)
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2026 (MZSW)
Was ist neu?
Erstmals 2025 hat der Zoll auf seiner Website einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe vom Vorjahr publiziert. Die Fassung für 2026 liegt noch nicht vor.
Im Merkblatt selbst sind alle Änderungen gegenüber der Ausgabe 2025 durch kursive Schrift erkennbar. Das Merkblatt 2026 enthält unter anderem
- eine komplette Überarbeitung der Förmlichkeiten im Versandverfahren. (ohne kursive Hervorhebung)
- Klarstellungen einzelner Datenanforderungen, beispielsweise zum Datenelement Empfänger bei der Ausfuhr. Unternehmen, die an ihre ausländischen Tochterunternehmen liefern, sollten sich die Anmerkungen zu Datenelement 13 03 000 000 ansehen.
Weitere Hilfen zum Erstellen von Zollanmeldungen
- Der Zoll stellt im Internet die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS bereit.
- Wer über keine Anbindung zu ATLAS verfügt, kann die kostenlose Schnittstelle des Zolls, die Internetzollanmeldung nutzen. Auf der Website des Zolls finden Sie Informationen und den Zugang zu den Internetzollanmeldungen, unter anderem der IAA Plus (Internetausfuhranmeldung Plus). Ab März 2026 erfolgt der Zugang zur IAA Plus über das Zoll-Portal
- Alternativ können Unternehmen auch einen Zollagenten oder eine Spedition beauftragen, ihre Sendungen beim Zoll anzumelden.