US-Einfuhrbestimmungen

US-Produktsicherheitsrecht und Zertifizierungspflichten

Überblick

Wie in fast allen Industrieländern gilt auch in den Vereinigten Staaten, dass sowohl Hersteller, Importeure als auch Händler verpflichtet sind, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Neben der Tatsache, dass eine ordnungsgemäße Produktzulassung zwingende Voraussetzung vor Inverkehrbringen des Produkts sein kann, können Verstöße hier auch weitreichende Produkthaftungsansprüche nach sich ziehen. Unser Artikel zum US-Produkthaftungsrecht informiert zu diesem Thema.
Im internationalen Vergleich sind die US-Produktsicherheits-Auflagen – insbesondere im Verbraucherschutzbereich relativ hoch. Vorgaben zur Produktzulassung werden streng überwacht und müssen genau eingehalten werden.
Der Artikel verschafft einen Überblick zu den bestehenden Regelungen, gibt Praxistipps und geht insbesondere auf die Zertifizierungspflichten bei Konsumgütern ein.

Rechtliche Grundlagen des US-Produktsicherheitsrechts

Rechtsquellen für das US-Produktzulassungsrecht ist in erster Linie das US-Bundesrecht und hier zahlreiche Bundesgesetze, namentlich insbesondere sind dies

  • Federal Hazardous Substances Act,
  • Labeling of Hazardous Art Materials Act,
  • Drywall Safety Act of 2012, 
  • Flammable Fabrics Act
  • Poison Prevention Packaging Act.
Für gewisse Produkte gibt es Zulassungsbeschränkungen, insbesondere für

  • Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetik und tierische Produkte (vorheriges Zulassungsverfahren bei der Food and Drug Administration)
  • Chemikalien und gefährliche Stoffe (komplexe Ettiketierungs- Zulassungs- oder Registrierungspflichten bei der Environmental Protection Agency)
  • Elektronisch gesteuerte Maschinen (Zulassung durch Occupational Safety and Health Administration).
Im Hinblick auf das Verbrauchergeschäft sind insbesondere der Consumer Product Safety Act sowie die Verlautbarungen der Kommission für Produktsicherheit bei Verbrauchsgütern, der Consumer Product Safety Commission“(CPSC) relevant. Praktisch große Bedeutung hat die öffentliche Produktwarnungsdatenbank der CPSC.
Über technische Details, Umsetzungsrichtlinien und häufig gestellte Fragen informiert aus erster Hand die Webseite der zuständigen Behörde „Consumer Product Security Commission“. Aktueller Stand der Vorschriften

Produktsicherheitsbestimmungen im Geschäft mit Unternehmern

Zunächst einmal sollten Sie die maßgeblichen Bestimmungen in den einschlägigen Bundesgesetzen prüfen. Hier können Sie sich im ersten Schritt an die oben genannten Bundesgesetzes des Produktsicherheitsrechts halten.
Für bestimmte Produktgruppen werden hier unterschiedliche Sicherheitsstandards definiert – so benötigen beispielsweise alle elektrische Anlagen eine gesonderte behördliche staatliche Genehmigung und viele Produktgruppen haben umweltbezogene Anforderungen zu erfüllen.
Praxisrelevant sind insbesondere auch obligatorische gesetzliche Normen zu Produktanleitungen. Konkret sollten die Unternehmer prüfen, ob das Produkt die vereinheitlichten Vorgaben der IEC 82079-1, eine Vorgabe zur Vereinheitlichung von Gebrauchsanweisungen einhält.
Eine bundesgesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der CE-Kennzeichnung besteht nicht.

Produktsicherheitsbestimmungen im Geschäft mit Verbrauchern

Im Geschäft mit Verbrauchern sind – zusätzlich zu den Produktsicherheitsbestimmungen im Unternehmergeschäft – noch weitere Vorgaben einzuhalten.
Besondere Relevanz haben die hohen Auflagen für Kinderprodukte. Konkret sind bei Kinderprodukten Blei und Kunststoffweichmacher nur noch in geringen Mengen zulässig. Daneben sind die Hersteller von Kinderprodukten verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte durch unabhängige Testlabore prüfen und zertifizieren zu lassen, dem sogenannten „third party testing requirement“.
Diese Compliance-Pflicht gilt mit Einschränkungen auch für Hersteller anderer Verbraucherprodukten. Bei der Einfuhr in die USA müssen US-Importeure seitdem für eine Vielzahl von Konsumgütern eine so genannte Konformitätsbescheinigung / -zertifikat (Conformity Certification) vorlegen. Sie müssen ihre Produkte zwar nicht durch unabhängige Prüflabore testen lassen, sind allerdings verpflichtet, in Form eines “general conformity certificate” zu versichern, dass ihre Produkte in puncto Sicherheit alle „rules, bans, standards or regulations“ der CPSC (also auch Sicherheitsregeln, die auf Grundlagen anderer Produktsicherheitsgesetze wie zum Beispiel dem Federal Hazardous Substances Act, dem Flammable Fabrics Act, dem Poison Prevention Packaging Act, dem Refrigerator Safety Act, dem Children's Gasoline Burn Prevention Act und dem Virginia Graeme Baker Pool and Spa Safety Act erfasst werden) erfüllen.
Von der CPSC wurde definiert, dass zunächst ausschließlich der Importeur für die Konformitätserklärung verantwortlich ist.
Betroffen sind aber mittelbar auch die deutschen Exporteure. Denn im Regelfall verlangen die Importeure in den USA entsprechende Nachweise von ihren Lieferanten, also den Exporteuren.
Welche Waren sind betroffen?
Betroffen sind sämtliche Waren, die in die Zuständigkeit der für Konsumgüter zuständigen US-Behörde, der Consumer Product Safety Commission (CPSC), fallen. Auflistung der Waren
Dort können Sie auch die jeweils geltenden Bestimmungen und Standards nachlesen, die erfüllt sein müssen:
Nicht betroffen sind Waren
  • die außerhalb der Zuständigkeit der CPSC liegen
  • für Testzwecke, Messen und Re-Export (zum Beispiel Waren, die mit Carnet ATA eingeführt werden)
Wer muss das Zertifikat ausstellen?
Nach der vorerst letzten Gesetzesanpassung (Final Rule) ist nur der Importeur verpflichtet, ein Konformitätszertifikat vorzuhalten.
Wie sind die Hersteller betroffen?
  • Auf Aufforderung der zuständigen Kommission CPSC ist auch der Hersteller vorlagepflichtig.
  • Importeure werden die notwendigen Unterlagen in englischer Sprache frühzeitig von den Herstellern einfordern.
  • Importeure werden sich kaum darauf einlassen, für die Hersteller zu prüfen, welche Standards für ein bestimmtes Produkt einschlägig sind.
  • Falls die Einfuhrabfertigung für den amerikanischen Kunden übernommen wird, muss der deutsche Hersteller die Pflichten des Importeurs übernehmen („importer of records”). Dies ist bei frei-Haus Lieferungen der Fall.
Die „Final Rule“ hat die Prüfpflichten für die Hersteller und Zulieferer also keineswegs minimiert, sondern nur das Verfahren modifiziert.
Was besagt das Zertifikat?
Das Zertifikat besagt, dass die Ware den US-amerikanischen Sicherheitsbestimmungen genügt. Die entsprechenden Tests müssen nicht durch ein unabhängiges Labor erfolgen. Hersteller können die Tests grundsätzlich selbst durchführen und Art und Häufigkeit des Tests selber bestimmen. Exporteure/Importeure dürfen sich dabei auf die vom Hersteller durchgeführten Tests beziehen. Wichtig: Die Testprotokolle müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Achtung: Produkte für Kinder bis zu zwölf Jahren müssen durch ein akkreditiertes Labor getestet werden! Hier gelten für einzelne Produktgruppen unterschiedliche Übergangsfristen.
Welche Angaben muss das Zertifikat enthalten?
Das Zertifikat muss in englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
  • Name, Adresse und Telefonnummer des Ausstellers und ggfs. des unabhängigen Testlabors
  • Ort und Datum der Herstellung und des Tests
  • Kontaktdaten der Person, die die Testprotokolle aufbewahrt
  • einzuhaltende Bestimmung oder einzuhaltender Standard
Ein Muster mit einer Ausfüllanleitung finden Sie unter „Downloads“.
In welcher Form muss das Zertifikat die Ware begleiten?
Für einige CPSC-Standards ist die Form des Zertifikats vorgeschrieben (zum Beispiel „on-product label“ für Motorradhelme und elektrische Rasenmäher). Ist keine Form vorgeschrieben, kann das Zertifikat in folgender Form erstellt werden:
  • als Aufkleber (Label) auf dem Produkt
  • als Anlage zu dem Container
  • als separates Dokument
  • als Teil eines anderen Dokuments (zum Beispiel als Teil der Rechnung oder des Frachtbriefs)
  • als elektronisches Zertifikat (Voraussetzung: unverwechselbare Identifizierung, Zugriff über eine Internet-URL)
Das Zertifikat muss NICHT direkt bei der Behörde eingereicht werden, sondern lediglich die Ware begleiten! Die CPSC kann jedoch das Zertifikat jederzeit anfordern.
Eine Kopie des Zertifikats muss darüber hinaus an jeden Auslieferer, Großhändler oder Händler weitergegeben werden. Auch dies muss jedoch nicht zwingend in Papierform vorliegen. Es wird lediglich „reasonable access” verlangt.
Was geschieht, wenn bei der Einfuhr kein Zertifikat vorliegt?
Eine fehlende Konformitätsbescheinigung soll dazu führen, dass die Ware beim Zoll liegen bleibt und unter Umständen vernichtet wird.

Praxistipps zur Umsetzung

Im Einzelfall kann es für ein Unternehmen – insbesondere wenn es ansonsten nicht viel Geschäft in den USA hat – sehr aufwändig sein, die einzelnen Produktsicherheitsbestimmungen zu ermitteln und umzusetzen. Es kann deshalb sinnvoll sein, hier einen Dienstleister einzuschalten. Die US-Arbeitsschutzbehörde hat einzelne Prüfeinrichtungen, unter anderem auch in Deutschland, als “offizielle Prüflabore” akkreditiert (“National Recognized Testing Laboratory / NRTL”) und bietet auf ihrem Internetauftritt eine ständig aktualisierte Liste der offiziell akkreditierten Prüfeinrichtungen.
Darüber hinaus hat die US-Amerikanische Consumer Product Safety Commission erst kürzlich ein automatisiertes Online-Tool zur Verfügung gestellt, durch welches die spezifischen Produktsicherheitsbestimmungen automatisch analysiert werden, den sogenannten Regulatory Robot. Der Regulatory Robot stellt eine Reihe einfacher Fragen und ermittelt daraus die maßgeblichen Sicherheitsanforderungen.