International

EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

1. Wozu dient die EU-Bescheinigung?

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbracht werden, den die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedsunternehmen und deren Angestellten (personenbezogen) ausstellt.
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der  Richtlinie 2005/36/EG (früher Artikel 8 der Richtlinie 1999/42) ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden. EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt, nicht jedoch von Unternehmen.

2. Antragstellung

Für die Beantragung können Sie zwischen den zwei nachfolgenden Varianten wählen:
Elektronische Antragstellung
Vorteil: Sie können die Bescheinigung zeitnah nach Antragstellung und Bewilligung sofort im Unternehmen mit unseren Siegeln und der Unterschrift ausdrucken.
Hierfür halten Sie bitte nachfolgende Vorgehensweise ein:
  1. Sie senden eine Mail an eubescheinigung@stuttgart.ihk.de und teilen uns mit für welche Person die Bescheinigung ausgestellt werden soll. In der Regel ist dies der Geschäftsführer. Wir benötigen den Namen, die aktuelle Anschrift, sowie den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit.
  2. Die IHK Region Stuttgart prüft anhand der vorliegenden Daten die Angaben und erstellt die EU-Bescheinigung.
  3. Die IHK sendet die ausgefüllte – aber noch nicht bescheinigte – EU-Bescheinigung per Mail zur Prüfung der Daten an Sie zurück.
  4. Wenn alles korrekt ausgefüllt wurde, laden Sie die von der IHK ausgestellte Bescheinigung auf folgendem Portal als allgemeine Bescheinigung hoch. https://euz.ihk.de/euzweb.
  5. Die IHK gibt den Antrag frei.
  6. Die EU-Bescheinigung wird samt Siegel und Unterschrift der IHK in Ihrem Unternehmen ausgedruckt.
  7. Am Monatsende erhalten Sie über alle eingereichten Vorgänge einen Gebührenbescheid.
Manuelle Antragstellung
  1. Sie stellen den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 62 KB) per Mail an eubescheinigung@stuttgart.ihk.de und teilen uns mit für welche Person die Bescheinigung ausgestellt werden soll. In der Regel ist dies der Geschäftsführer. Wir benötigen den Namen, die aktuelle Anschrift, sowie den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit.
  2. Die IHK Region Stuttgart prüft anhand der vorliegenden Daten die Angaben und erstellt die EU-Bescheinigung.
  3. Die EU-Bescheinigung wird Ihnen mit dem Gebührenbescheid per Post zugesandt.

3. Gebühren

Die Ausstellungsgebühr beträgt seit 1. Januar 2024 50,00 Euro.