Carnet ATA

China: Carnets sind vorab anzumelden

Die Volksrepublik China akzeptiert die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und Warenmustern sowie von Messe- und Ausstellungsware per Carnet ATA. Folgende Punkte sind für eine reibungslose Abwicklung zu beachten.

1. Korrekte Antragstellung

  • Eindeutige Warenbeschreibung
  • Transitblätter empfohlen, vor allem, wenn mehrere Messen innerhalb der VR China besucht werden

2. Erforderliche Begleitdokumente

  • Zusätzliche Begleitdokumente als Beleg des Verwendungszwecks
    Ausstellungen und Messen: Kopie des Anmeldeformulars oder eine Kopie des Bestätigungsschreibens für den Messestand
    Berufsausrüstung: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit
    Warenmuster: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit/Einsatz

3. Elektronische Erfassung des Carnets im chinesischen Zoll-System

  • Wer Waren per Carnet ATA vorübergehend nach China einführt, muss beachten, dass die Daten des Carnets bei der Einfuhr elektronisch zu erfassen sind, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Die Registrierung erfolgt über den chinesischen Zollbürgen CCPIT/CCOIC. Dieser gibt die Daten in das System ein und sendet sie an den chinesischen Zoll. Dieser Service kostet pro Carnet 130 RMB (circa 15 Euro).

4. Fristen beachten

  • Wiederausfuhrdatum beachten, das der Zoll bei der Einfuhr einträgt, ggf. um Verlängerung bitten