Carnet ATA
China: Carnets sind vorab anzumelden
Die Volksrepublik China akzeptiert die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und Warenmustern sowie von Messe- und Ausstellungsware per Carnet ATA. Folgende Punkte sind für eine reibungslose Abwicklung zu beachten.
1. Korrekte Antragstellung
- Eindeutige Warenbeschreibung
- Transitblätter empfohlen, vor allem, wenn mehrere Messen innerhalb der VR China besucht werden
2. Erforderliche Begleitdokumente
- Zusätzliche Begleitdokumente als Beleg des Verwendungszwecks
Ausstellungen und Messen: Kopie des Anmeldeformulars oder eine Kopie des Bestätigungsschreibens für den Messestand
Berufsausrüstung: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit
Warenmuster: Genehmigungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oder Vertrag mit Angaben des Namens des Carnetinhabers und der Tätigkeit/Einsatz
3. Elektronische Erfassung des Carnets im chinesischen Zoll-System
- Wer Waren per Carnet ATA vorübergehend nach China einführt, muss beachten, dass die Daten des Carnets bei der Einfuhr elektronisch zu erfassen sind, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Die Registrierung erfolgt über den chinesischen Zollbürgen CCPIT/CCOIC. Dieser gibt die Daten in das System ein und sendet sie an den chinesischen Zoll. Dieser Service kostet pro Carnet 130 RMB (circa 15 Euro).
4. Fristen beachten
- Wiederausfuhrdatum beachten, das der Zoll bei der Einfuhr einträgt, ggf. um Verlängerung bitten