Verbundausbildung

Förderung der Verbundausbildung

Ausbildungsbetriebe, die allein eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können oder wollen und deshalb einen Ausbildungsverbund mit einem anderen Betrieb oder einer Bildungseinrichtung bilden, werden mit einer Prämie aus dem Förderprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ unterstützt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende).
Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb über einen Zuschuss (Prämie) für den Stammbetrieb in Höhe von einmalig 4.000 Euro pro Ausbildungsplatz, wenn die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen beträgt.
Eine Ausnahme gilt für kurzarbeitende Unternehmen. Zur Gewährleistung der Fortsetzung der Ausbildung durch Auslagerung von Ausbildung in einen Partnerbetrieb während der Dauer der Kurzarbeit ist eine Förderung bereits ab einer Dauer von vier Wochen möglich. Der kurzarbeitende Stammbetrieb kann eine Prämie in Höhe von einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz erhalten.
Stammbetriebe müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn der Ausbildung im Partnerbetrieb stellen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Prämienprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ bietet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.