Gasversorgung

Vorbereitung Gasmangellage

Achtung: Fragen zur Abschaltung können nur mit dem Gasversorgungsnetzbetreiber und BNetzA geklärt werden.

Sicherheitsplattform Gas

Die Bundesnetzagentur hat sich als Bundeslastverteiler mit der Sicherheitsplattform Gas für eine Gasmangellage vorbereitet. Bei der Plattform handelt sich um eine digitale Informationsplattform auf der relevante Akteure am Gasmarkt ihre Daten zur Verfügung stellen.Die Plattform bietet somit der Bundesnetzagentur die Möglichkeit, mit den Marktteilnehmern ( > 10MWh/h) in Kontakt zu treten und Entscheidungen über erforderliche Versorgungsreduktionen im Krisenfall zu treffen. Neben Stammdaten werden von den Großverbrauchern, Versorgern, Händlern, Netzbetreibern sowie Bilanzkreisverantwortlichen auch aktuelle und geplante Informationen zu Gasverbräuchen abgefragt und analysiert.

Registrierungspflicht von Speicherbetreibern und Speichernutzern

Seit dem 8. Dezember 2023 ist für Betreiber von Gasspeicheranlagen nach §3 Nr. 6 EnWG sowie für Nutzer von Gasspeicheranlagen die Möglichkeit eröffnet, sich auf der Sicherheitsplattform Gas zu registrieren. Gemäß § 1a Abs. 2 der Gassicherungsverordnung (GasSV) sind diese Plattformteilnehmer verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach der Bereitstellung der Sicherheitsplattform Gas auf dieser zu registrieren. Unverzüglich nach Registrierung sind nach § 1a Abs. 6 GasSV zudem sämtliche auf der Plattform abgefragten Informationen, wie zum Beispiel Unternehmensdaten und Identifikationsparameter, auf dieser anzugeben.
Weitere Details finden Sie im folgenden Informationsschreiben zur Registrierung von Speicherbetreibern und Speichernutzern und Pflege der Daten (pdf / 545 KB)
  • Durch die Plattform können Gasmengen der größten Letztverbraucher, die zur Behebung einer Engpasssituation herangezogen werden können, zügig identifiziert werden.
  • Sie liefert aktuelle Informationen über die Verbrauchslage sowie Empfehlungen der Netzbetreiber, in welchen Regionen Lastreduzierungen die Behebung einer Engpasssituation bewirken würden.
  • Die Plattform dient als Kommunikationstool zwischen den beteiligten Akteuren.
  • Im Krisenfall erhalten die Gasverbraucher und Bilanzkreisverantwortlichen Verfügungen vom Bundeslastverteiler zur Reduktion des Gasbezugs.

Ausrufen der Notfallstufe

Nach Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesregierung nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle als Bundeslastverteiler ein. Zur Bewältigung einer Gasmangellage kann der Bundeslastverteiler als eine von mehreren Optionen eine ratierliche Kürzung von Gasmengen bei Letztverbrauchern anordnen.
Das Ziel einer ratierlichen Kürzung des Gasbezuges ist es, die Nachfrage an Gas zu reduzieren und dadurch den bestehenden Gas-Engpass zu beheben. 
Adressiert werden von einer ratierlichen Kürzung mittels einer ratierlichen Allgemeinverfügung nur die ca. 40 000 Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) mit einem jährlichen Gasverbrauch von < 1,5 Mio. kWh und einer Ausspeiseleistung von < 500kW. Die größeren industriellen Gasverbraucher werden über die Sicherheitsplattform Gas individuell adressiert.
Die ratierliche Allgemeinverfügung ordnet an, dass RLM-Kunden ihren Gasverbrauch im Vergleich zum bisherigen Verbrauch um einen bestimmten Prozentwert reduzieren müssen. Dieser Grundsatz wird durch einige Ausnahmeregelungen flankiert, es gibt z.B. Ausnahmen für nach §53a EnWG geschützte Kunden und RLM-Kunden, deren Gasverbrauch vollständig in einem der besonders schützenswerten Produktionsbereiche liegt. Diese RLM-Kunden sind nach Abgabe einer ausgefüllten Selbsterklärung an ihren Anschlussnetzbetreiber von einer Gasbezugsreduktion ausgenommen. 
Sollte eine ratierliche Allgemeinverfügung erlassen werden, wird diese auf der Webseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben und durch Presseveröffentlichungen begleitet.

Näheres zur Wirkungsweise und wie Sie als Unternehmen die ratierliche Allgemeinverfügung umsetzen müssen, können Sie der Aufzeichnung unserer Webinare oder dem Informationsmaterial auf den Webseiten der Bundesnetzagentur entnehmen, die hier verlinkt sind.
(4) Weitere Links zu zusätzlichen Informationen:
Weitere Fragen per E-Mail an: anfragen-krisenorganisation@bnetza.de oder über das Kontaktformular.

Quelle: Die Bundesnetzagentur

Was können Unternehmen tun?

  • Treten Sie in den Austausch mit ihrem Gasversorgungsnetzbetreiber, um Abschaltszenarien zu besprechen.
  • Sparen Sie jetzt Gas und Strom ein. Schauen Sie sich dazu Ihre Prozesse an und optimieren Sie diese. Kostenfreie und neutrale Unterstützung erhalten Sie von den KEFF und TTM Kollegeninnen und Kollegen oder nutzen Sie unsere Checkliste.
  • Mit der Energiesparkampagne CleverLänd  zeigt das Land Baden- Württemberg, wie jede und jeder im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten einen Beitrag dazu leisten kann. Viele kleine clevere Maßnahmen haben in der Masse ein großes Einsparpotential.  Ziel ist es, über Tipps zum Energiesparen aufzuklären sowie Sparmaßnahmen zu identifizieren.
  • Prüfen Sie, ob ein Energieträgerwechsel (weg vom Gas „Fuel Switch“) möglich ist. Ist ein Wechsel möglich, muss dieser mit den zuständigen Behörden für Immissionsschutz besprochen werden. Ob es hier zu gesetzlichen Erleichterungen bei den Genehmigungen kommt, ist noch offen.
  • Fuel Switch: Laut BW-Umweltministerium sind die Behörden informiert, pragmatisch vorzugehen. Sollte es trotzdem Problemfälle geben, steht das UM direkt zur Verfügung. (Vergleichbar hatte sich auch laut DIHK-Bericht das BMWK geäußert.) Sofern Ihnen Fälle bekannt sind, bei denen genehmigungsrechtliche Hürden einen schnellen Fuel Switch behindern, können diese also auch dem hiesigen UM gemeldet werden. 
  • Bereiten Sie das Abschalten vor. Prüfen Sie eigene und fremde Prozesse und Ihre vorgelagerte Lieferketten (Gegebenenfalls gibt es auch Unterbrechungen Ihrer Lieferkette, durch Wegfall von Vorlieferanten).