Rückmeldung bis 22. Mai 2026

Digitaler Produktpass - Produktpassregister

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird der digitale Produktpass (DPP) eingeführt, um einen einfachen Zugang zu digitalen Informationen über die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Einhaltung der Rechtsvorschriften eines Produkts zu ermöglichen. Mit dieser Initiative werden die Durchführungsbestimmungen für das digitale Produktpassregister festgelegt.
Bitte beachten: Es handelt sich hier um einen Entwurf einer Durchführungsverordnung für das digitale Produktpassregister (DPP Registry)

Nach jetzigem Stand des Entwurfs kommen auf Unternehmen folgende Herausforderungen zu:
  1. Verifizierungspflicht als Voraussetzung für eine Registrierung
  2. Verpflichtung zur Registrierung digitaler Produktpass der jeweiligen Produktgruppen
  3. Nutzung vorgegebener Schnittstellen und Formate
  4. Inhaltliche Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität der Daten
  5. Pflicht zur Versionierung und Nachvollziehbarkeit
  6. IT- und Zugriffssicherheitsanforderungen
  7. Datenschutzrechtliche Verantwortung
Der Entwurf etabliert für Unternehmen ein verbindliches Zulassungssystem mit hohen Anforderungen. Der Register bleibt damit kein reich technisches Meldesystem, sondern ein zentrales Compliance-Element der zukünftigen EU-Produktregulierung.
Insbesondere die Sicherstellung der IT- und Zugriffsanforderungen werden für Unternehmen nach unserer Einschätzung mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden sein.
Viele der bereits eingegangen Rückmeldungen deuten darauf hin, dass hier vor allem Zertifizierungsdienstleister diesen Entwurf positiv bewerten. Insofern wäre es aus unserer Sicht wichtig, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen sich mit dem Entwurf beschäftigen und dementsprechend Rückmeldung an die EU geben.
Leider liegt der Entwurf seitens der EU-Kommission bislang nur in englischer Sprache vor.

Sie finden den Entwurf auf den Seiten der EU.
Dieser Rechtsaktentwurf kann noch bis zum 27. Mai 2026 auf der Webseite der EU direkt kommentiert werden.
Sollten Sie keine eigene Stellungnahme über die EU-Webseite abgeben wollen, können Sie Ihre Kommentare bis zum 22. Mai 2026 per E-Mail an umwelt-energie@stuttgart.ihk.de senden.
Wir bündeln die Rückmeldungen und leiten sie über unsere Dachgesellschaft DIHK direkt an die EU.
Weitere Informationen zum Digitalen Produktpass:
In einem Webinar der IHK Stuttgart am 16. Juni 2026
oder auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.