Chemikalien
Konsultation PFAS-Beschränkungsverfahren bis 25. Mai
PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von über 10.000 synthetischen Industriechemikalien, die seit vielen Jahren wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften genutzt werden.
PFAS Beschränkungsverfahren - ECHA startet weitere Konsultation bis 25. Mai 2026
Die wissenschaftlichen ECHA Gremien sprechen sich für eine umfassende EU weite Regulierung von PFAS aus, kombiniert mit gezielten Ausnahmen, wo derzeit keine Alternativen bestehen.
Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat seine Stellungnahme final verabschiedet, während der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) derzeit einen Entwurf seiner Stellungnahme vorlegt. Beide Gremien unterstützen eine EU‑weite Einschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, sehen aber gezielte Ausnahmen als notwendig an, wenn Alternativen fehlen oder ein sofortiges Verbot unverhältnismäßige Nachteile verursachen würde.
Der finale RAC‑Beschluss bestätigt, dass PFAS wegen ihrer hohen Persistenz, weiten Umweltverbreitung und gesundheitlichen Risiken eine zunehmende Gefahr darstellen und bestehende Vorgaben nicht ausreichen. Für vorübergehend weiter erlaubte Anwendungen empfiehlt RAC zusätzliche Vorgaben wie PFAS‑Managementpläne, Emissionsmonitoring, klare Lieferkettenkommunikation, Verbraucherkennzeichnungen und regelmäßige Emissionsberichte.
Der SEAC‑Entwurf hält fest, dass PFAS in vielen industriellen Anwendungen wichtig sind und eine EU‑weit einheitliche Regulierung notwendig ist. SEAC unterstützt eine umfassende Beschränkung, sieht aber gezielte Ausnahmen als erforderlich an, wenn Alternativen fehlen oder ein sofortiges Verbot insgesamt mehr Nachteile hätte. Emissionsmindernde Maßnahmen bewertet der Ausschuss grundsätzlich positiv, kann deren Verhältnismäßigkeit jedoch derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die 60-tägige Konsultation zum SEAC Entwurf im PFAS Beschränkungsverfahren eröffnet. Unternehmen und weitere Stakeholder können sich bis zum 25. Mai 2026 mit Fachbeiträgen einbringen.
Da die Konsultationsfrist mit 60 Tagen vergleichsweise kurz ist, empfiehlt es sich, relevante Daten – etwa zu Alternativen oder wirtschaftlichen Auswirkungen – bereits im Vorfeld zusammenzustellen.
Da die Konsultationsfrist mit 60 Tagen vergleichsweise kurz ist, empfiehlt es sich, relevante Daten – etwa zu Alternativen oder wirtschaftlichen Auswirkungen – bereits im Vorfeld zusammenzustellen.
Mit Veröffentlichung des SEAC‑Entwurfs hat die ECHA wurde diese 60‑tägige öffentliche Konsultation gestartet, die noch bis zum 25. Mai 2026 läuft.
Diese richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen, die PFAS herstellen, verarbeiten oder in Produkten einsetzen. Sie sind eingeladen, technische, wirtschaftliche oder praktische Informationen beizusteuern – beispielsweise zu verfügbaren Alternativen, zu notwendigen Übergangszeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf Prozesse und Lieferketten. Die ECHA stellt dafür strukturierte Beteiligungsformate, Leitfäden und eine Übersicht zu PFAS‑Verwendungsbereichen zur Verfügung.
Diese richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen, die PFAS herstellen, verarbeiten oder in Produkten einsetzen. Sie sind eingeladen, technische, wirtschaftliche oder praktische Informationen beizusteuern – beispielsweise zu verfügbaren Alternativen, zu notwendigen Übergangszeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf Prozesse und Lieferketten. Die ECHA stellt dafür strukturierte Beteiligungsformate, Leitfäden und eine Übersicht zu PFAS‑Verwendungsbereichen zur Verfügung.
Fokus der SEAC-Konsultation und Bewertung
Der Entwurf der SEAC-Stellungnahme wird insbesondere die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Beschränkung bewerten. Dazu gehören unter anderem, die Verfügbarkeit geeigneter Alternativstoffe und -technologien, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Abwägung von Nutzen und Kosten.
Im Kern geht es um die Frage, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, um die mit PFAS verbundenen Risiken wirksam zu adressieren. Nach Ende der Konsultation zum Entwurf, wird die endgültige SEAC-Stellungnahme bis Ende 2026 erwartet.
Warum PFAS‑Anwender teilnehmen sollten
Die Teilnahme von PFAS‑Anwendern am SEAC‑Konsultationsverfahren ist ein entscheidender Schritt, um die zukünftige Regulierung aktiv mitzugestalten und sicherzustellen, dass die späteren Beschränkungen unter REACH inhaltlich fundiert, verhältnismäßig und praxistauglich bleiben. Die BAuA und die ECHA betonen ausdrücklich, dass nur durch Beiträge aus der Industrie ein vollständiges Bild über technische Realitäten, Alternativen, Kosten und Auswirkungen entstehen kann.
Das Konsultationsverfahren bietet die einzige offizielle Möglichkeit, die von ECHA und den Dossiererstellern getroffenen Annahmen – etwa zur Verfügbarkeit von Alternativen, Emissionsmengen, Tonnagen oder zu sozioökonomischen Folgen – zu korrigieren oder zu präzisieren. Viele dieser Annahmen können erheblich von den tatsächlichen Bedingungen in spezialisierten industriellen Anwendungen abweichen. Die Kommentare der Anwender werden vom SEAC direkt in die Finalisierung seiner Stellungnahme einbezogen, sodass sie maßgeblich beeinflussen, wie streng die künftige Regulierung ausfällt, welche Ausnahmen bestehen bleiben und wie lange Übergangsfristen dauern.
Rückblick: Intensive Konsultationsphase 2023
Die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben im Januar 2023 ein umfassendes Beschränkungsdossier zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht. Ziel ist eine weitreichende Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens – einschließlich der Einfuhr – von PFAS in der EU. Mit dem Vorschlag soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich reduziert werden.
Vom 22. März bis 25. September 2023 lief eine sechsmonatige öffentliche Konsultation. Dabei gingen mehr als 5.600 Stellungnahmen von über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ein. Die eingereichten Informationen wurden in einem umfangreichen Hintergrunddokument ausgewertet und berücksichtigt. Eine aktualisierte Fassung dieses Hintergrunddokuments veröffentlichte die ECHA im August 2025.
Unterstützende Materialien
Auf den Webseiten de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA - Helpdesk REACH-CLP-Biozid) und der ECHA stehen weitere Informationen bereit:
- Informations- und Veranstaltungsunterlagen vom 13.1.2026 des Helpdesk REACH-CLP-Biozid (deutsch)
- Aufzeichnung eines ECHA-Webinars zur Konsultation (englisch)
- ECHA-Guidance-Dokument inklusive Konsultationsfragen (englisch)
- Zusammenfassung des Hintergrunddokuments (englisch)
- Webinar der IHK Schleswig-Holstein am 3.3.2026 von 15-16.00 Uhr