Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe gilt für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026. Den europäischen Rechtsrahmen dafür bildet die EU-Ökodesign-Verordnung für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.
Seit 1. März 2021 ist das bisherige System der Energieeffizienzklassen auf neue Kategorien (Skala A-G) umgestellt. Betroffen sind alle Produkte, für die Energieetiketten vorgeschrieben sind.