Umfrage bis 31.03.2025
Neue Pflichten? - Umfrage zu Kundenanlagen
Kurzumfrage des DIHK zur Stromweiterleitung an Dritte (Kundenanlagen)
Zum Hintergrund: Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in einem Betriebsgelände in Deutschland ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Die „Kundenanlagen“ würden somit die Netzbetreiberpflichten umgehen und den Wettbewerb einschränken.
Inhaltlich geht der EuGH davon aus, dass alle Energieverteilanlagen nun Verteilnetze sind, „die zur Weiterleitung von Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung dienen, die zum Verkauf an Kunden bestimmt ist“. Sobald Energieverteilanlagen (auch) dazu genutzt werden, entgeltlich Strom an Drittverbraucher zu liefern, sind sie also Verteilnetze, unterliegen den Regulierungspflichten und es fallen alle Stromkostenbestandteile an.
Mit anderen Worten, die derzeit wirtschaftlichen Vorteile einer Kundenanlage (keine Netzentgelte, keine netzseitigen Umlagen usw.) entfallen dann vollständig. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von dezentralen Versorgungskonzepten wie z. B. Selbstversorgung, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung usw. Bedenklich ist, dass die Entscheidung das bisherige deutsche Verständnis zur Kundenanlage und Stromnetze stark beeinflussen und einschränken wird.
Mit anderen Worten, die derzeit wirtschaftlichen Vorteile einer Kundenanlage (keine Netzentgelte, keine netzseitigen Umlagen usw.) entfallen dann vollständig. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von dezentralen Versorgungskonzepten wie z. B. Selbstversorgung, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung usw. Bedenklich ist, dass die Entscheidung das bisherige deutsche Verständnis zur Kundenanlage und Stromnetze stark beeinflussen und einschränken wird.
Es ist daher von einer großen Betroffenheit in der Breite der Wirtschaft über alle Branchen hinweg auszugehen.
Mit der folgenden Kurzumfrage möchte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein Bild über die Stromweiterleitung in Betrieben an Dritte bekommen.
Die Beantwortung der Kurzumfrage dauert maximal 10 Minuten und ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen.
Rückmeldebitte bis 31.03.2025
Vielen Dank für Ihre Mithilfe