Wasserstoffkernnetz
Kapazitätsreservierung gestartet für das Wasserstoffkernnetz
Am 19. März starteten die Betreiber des deutschen Wasserstoffkernnetzes erstmals einen koordinierten Kapazitätsreservierungsprozess. Ab diesem Zeitpunkt können Marktteilnehmer bei dem jeweils zuständigen Fernleitungsnetzbetreiber Einspeise- und Ausspeisekapazitäten bis zu sieben Jahre im Voraus reservieren.
Reservierung und Verfahren
Die Reservierung erfolgt über ein standardisiertes Anfrageformular nach dem First-Come-First-Served-Prinzip (FCFS). Entscheidend ist der Eingangszeitstempel des vollständig ausgefüllten Formulars. Die FNB prüfen eingehende Anfragen üblicherweise innerhalb von 10 Werktagen; nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller ein Angebot, das innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen ist.
Das Reservierungsentgelt beträgt 1 €/kWh/h/a und kann bei späteren Transportbuchungen (bis zu 15 Jahre Laufzeit) vollständig angerechnet werden; vorausgesetzt, bis spätestens 4 Jahre nach Ablauf des Reservierungszeitraums wird mindestens eine Jahresbuchung in Höhe der reservierten Kapazität abgeschlossen.
Kapazitätsentwicklung und Clusterstruktur
Das Kernnetz wächst schrittweise über regionale Cluster. Innerhalb der Clusterräume können künftig feste Wasserstoffkapazitäten (FWK) flexibel reserviert werden. Die reservierbaren Kapazitäten steigen von 2.859 MWh/h Entry im Jahr 2026 auf über 15.000 MWh/h Entry im Jahr 2030.
Geplante Cluster-Inbetriebnahmen:
- bis Ende 2026: Nord-West, Flow, Mitteldeutschland, Burghausen
- 2027: Hannover Ost, Flow 2
- 2028: Ingolstadt
- 2029: Aachen, mosaHYc
- ab 2030: Fusion der Cluster Flow, Flow 2 und Mitteldeutschland zu „Ost“
Clusterübergangstransport (CÜT)
Für clusterübergreifende Transporte, solange diese noch nicht engpassfrei verbunden sind, steht der Clusterübergangstransport (CÜT) über den Marktgebietsverantwortlichen THE zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt ebenfalls nach FCFS und ist entgeltfrei; im Engpassfall entscheidet die Zahlungsbereitschaft. Das Nutzungsende ist derzeit für den 31. Dezember 2037 vorgesehen.
Registrierung und Identitätsprüfung
Der Anfrageprozess umfasst eine gesetzlich vorgegebene KYC-/Sanktionsprüfung sowie eine netzbetreiberübergreifende Kapazitätsprüfung. Die FNB empfehlen, die Registrierung rechtzeitig vor Vermarktungsstart zu beginnen, da einzelne Prüfschritte Zeit beanspruchen.
Regulatorischer Rahmen
Der Prozess basiert auf den BNetzA-Festlegungen WaKandA (BK7‑24‑01‑015) und WasABi (BK7‑24‑01‑014), die ab 1. Januar 2028 verpflichtend gelten. 10 Prozent der Kapazitäten müssen gemäß „Wasserstoff-Kapazitäten-Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs“ (WaKandA) für kurzfristige Buchungen vorgehalten werden. Ein einheitlicher Mustervertrag wurde am 6. Januar 2026 von BDEW, VKU und GEODE veröffentlicht.
Auf der Webseite der FNB Gas e.V. sind entsprechende Marktinformationen vom 5. März (FNB Gas) hinterlegt und auf der Webseite des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) findet man einen entsprechenden Mustervertrag.