Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Heizungsförderung wird reduziert – für die meisten Unternehmen ändert sich wenig
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 im Haushaltsausschuss eine Reduzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung beschlossen. Kernpunkt ist die Reduzierung der Förderung für den Austausch bestehender Heizsysteme. Betroffen sind insbesondere private Haushalte, da die Boni für den Geschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus grundlegend verändert werden – diese waren bereits bisher nur für Personen mit selbstgenutztem Wohneigentum vorgesehen.
- Wer bis einschließlich 08.07.2026 einen Antrag auf Heizungsförderung gestellt hat und eine vorläufige Bewilligung erhalten hat, ist von den Änderungen nicht betroffen.
- Wenn bis einschließlich 08.07.2026 eine Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmer (zum Beispiel Heizungsbauer, Energieeffizienzexperte) erstellt worden ist, hat bis einschließlich 20.07.2026 Zeit, seinen Antrag zu den bisherigen Konditionen zu stellen.
Die (voraussichtlich) relevanten Änderungen für Unternehmen
- Reduzierung der förderfähigen Summe in Abhängigkeit von der Nettogrundfläche des Gebäudes:
- Für Flächen mit weniger als 150m²:
bisher max. 30.000€ neu: 28.000€
- Für Flächen zwischen 150 und 400m²:
bisher max. 30.000€ + 200€/m² für die Fläche über 150m² neu: 28.000€ + 197€/m² für die Fläche über 150m²
- Für Flächen zwischen 400 und 1.000m²:
bisher max. 80.000€+120€/m² für die Fläche über 400m² neu: 77.250€ +118€/m² für die Fläche über 400m²
- Für Flächen mit mehr als 1000m²:
152.000€ + zusätzlich 80€/m² für Flächen über 1000m² neu 148.050€ + zusätzlich 79€/m² für Flächen über 1000m² - Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um
- 750€ für Gebäude bis 150 m2 Nettoraumfläche
- 3€ pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m2
- 2€ pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m2
- 1€ pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m2
- Der Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozentpunkten, der z.B. für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Geothermie gewährt wurde, wird ersatzlos gestrichen.
- Ab dem 1. Quartal 2027 wird die Grundförderung in Höhe von 30% aufgeteilt: 15% werden generell für Wärmepumpen gewährt – weitere 15% sind erhältlich, wenn die Wärmepumpe innerhalb der Europäischen Union zusammengebaut, gefertigt oder gebaut wurde.
Weiterhin werden die Tilgungszuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nicht-Wohngebäude“ pauschal um je 10 Prozentpunkte reduziert. Der zusätzliche Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE-Klasse) entfällt.
Kostenfreier Check
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