Ausbildung

Berufsausbildungsvertrag

Am Anfang eines Berufsausbildungsverhältnisses steht der Berufsausbildungsvertrag. Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sind Partner eines Berufsausbildungsverhältnisses.
Sie nutzen bereits unseren Digitalen Ausbildungsvertrag?
Unter https://dav-online.gfi.ihk.de gelangen Sie direkt zum Login der Webanwendung.
Gemäß § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, schriftlich festgehalten und an die zuständige Eintragungsstelle geschickt werden. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist nur dann erforderlich, wenn der Vertragsabschluss mit Minderjährigen erfolgt.
Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge auf Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages, Ergänzungs- oder Änderungsverträge senden Sie diese bitte direkt an unsere zentrale Eintragungsstelle.

Neuer Musterausbildungsvertrag seit dem 1. August 2022

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union tritt zum 1. August 2022 in Kraft.
Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Musterausbildungsvertrages. Die neuen Mindestangaben in § 6 der Vertragsniederschrift gelten seit dem 1. August 2022.
Bereits eingereichte Verträge sind von der Änderung nicht betroffen.

Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag seit 2021 ein Muss!

Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. 
Was ist die BA-Betriebsnummer?
Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Digitaler Ausbildungsvertrag

Mit dem Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) können IHK-Ausbildungsbetriebe der Region Stuttgart die Verträge über eine Webanwendung am PC ausfüllen und papierlos bei der IHK Region Stuttgart einreichen. Die Webanwendung stellt korrekte Inhalte sicher und erlaubt die verschlüsselte elektronische Datenübermittlung an die IHK Region Stuttgart. So können Sie Ihre Verträge schnell und bequem erstellen und online einreichen. Der unterschriebene Antrag auf Eintragung sowie die Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrags müssen nicht mehr eingereicht werden.

In drei Schritten zum Digitalen Ausbildungsvertrag

  1. Fordern Sie Zugangsdaten für die Registrierung zum Digitalen Ausbildungsvertrag mit diesem Formular an.
  2. Führen Sie die Registrierung für Ihr Unternehmen auf unserer Homepage unter der Nummer 4708978 durch.
  3. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie die Webanwendung des Digitalen Ausbildungsvertrags starten.

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Sie benötigen Unterstützung?
In der FAQ-Liste: Digitaler Ausbildungsvertrag finden Sie Hinweise zur Registrierung und Nutzung des Digitalen Ausbildungsvertrages.

Außerdem stehen umfassende Informationen in der Handreichung für Ausbildungsbetriebe (PDF-Datei · 934 KB) zur Verfügung. Gerne steht Ihnen auch unser Support-Team telefonisch unter 07161 6715 8466 oder per E-Mail eintragung.gp@stuttgart.ihk.de zur Verfügung.

Ausbildungsvertrag im PDF-Format

Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, ist es möglich den Berufsausbildungsvertrag am PC zu erfassen, zu speichern und auszudrucken.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Doch was zählt eigentlich alles als Vergütung? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten? Alle Informationen haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu unsere digitale Anwendung “Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV)”, mit der Sie auch Ausbildungsverträge erstellen können.
Schon gewusst?
Mit der Funktion „Vertrag ändern“ können Sie uns auch Adressänderungen Ihrer Auszubildenden mitteilen. Wie das geht und weitere Informationen finden Sie in der Handreichung “Vertrag ändern”. (PDF-Datei · 795 KB)

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über unsere digitale Anwendung „DAV“. Wie Sie einen Vertrag lösen, können Sie in der Handreichung “Vertrag löschen” (PDF-Datei · 332 KB) nachlesen.

Ergänzungsverträge Wahlqualifikationen

Für immer mehr Ausbildungsberufe müssen Wahlqualifikationen festgelegt werden. Falls die festgelegten Wahlqualifikationen nicht bereits im Berufsausbildungsvertrag festgehalten wurden, reichen Sie diese bitte in Form eines Ergänzungsvertrags bei der zuständigen Eintragungsstelle nach.

Formulare zum Download

Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung.
Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Zentrale Eintragungsstelle

Zentrale Eintragungsstelle für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen ist die
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455
eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Der jeweils für den Bezirk zuständige Ansprechpartner kann außerdem direkt unter folgender Rufnummer erreicht werden:
Stuttgart
 07161 6715-8451 oder -8452
Kreis Böblingen
 07161 6715-8426
Kreis Ludwigsburg:
 07161 6715-8453
Kreis Esslingen-Nürtingen:
 07161 6715-8450
Kreis Rems-Murr:
 07161 6715-8464
Kreis Göppingen:
 07161 6715-8451
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.