Ausbildungsvertrag

Rechtliche Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag

Vor dem Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses müssen Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sowie bei Minderjährigkeit deren gesetzliche Vertreter einen Berufsausbildungsvertrag abschließen (§ 10 – 12 Berufsbildungsgesetz BBiG). Dieser ist der IHK unverzüglich nach Abschluss vorzulegen. Die IHK prüft den Vertrag rechtlich und trägt ihn in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge ein (§ 34 – 36 BBiG).

BA-Betriebsnummer

Aus Statistikgründen muss seit 2021 im Ausbildungsvertrag die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte angegeben werden (§ 34 Abs. 2 Nr. 10 BBiG). Die Betriebsnummer ist die „Sozialversicherungsnummer“ des Unternehmens oder eines Unternehmensteils.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Auszubildenden

Der Ausbildungsvertrag ist von allen Sorgeberechtigen zu unterzeichnen. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so müssen auch beide unterschreiben.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Alle Informationen rund um die Ausbildungsvergütung haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Ausbildungsordnung und Sachliche und zeitliche Gliederung

Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu auch die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung. 

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Verzeichnisführung für Ausbildungsverträge

Reichen Sie Ihre Ausbildungsverträge gerne digital über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)” über das ASTA-Infocenter ein.
Für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455
eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.