Ausbildung

Rechtliche Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag

Am Anfang eines Berufsausbildungsverhältnisses steht der Berufsausbildungsvertrag. Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sind Partner eines Berufsausbildungsverhältnisses.
Sie möchten den Digitalen Ausbildungsvertrag nutzen? Dann fordern Sie jetzt Ihre Zugangsdaten an.
Gemäß § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, schriftlich festgehalten und an die zuständige Eintragungsstelle geschickt werden. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist nur dann erforderlich, wenn der Vertragsabschluss mit Minderjährigen erfolgt.

BA-Betriebsnummer

Was ist die BA-Betriebsnummer?

Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Über die Anwendung “Verzeichnisführung für Auszubildende” können IHK-Ausbildungsbetriebe der Region Stuttgart den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) nutzen und Verträge am PC ausfüllen und papierlos bei der IHK Region Stuttgart einreichen.
Fordern Sie über das Online-Formular “Anforderung Zugangsdaten Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)” Ihre Zugangsdaten für den Digitalen Ausbildungsvertrag an.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Doch was zählt eigentlich alles als Vergütung? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten? Alle Informationen haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.
Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu auch die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.
Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung. 

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Verzeichnisführung für Ausbildungsverträge

Für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
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eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.