Formulare und Informationen zum betrieblichen Auftrag

Technische/-r Produktdesigner/-in Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur praktischen Prüfung des Ausbildungsberufs Technische/-r Produktdesigner/-in Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion.

Hinweise zum Antrag des betrieblichen Auftrages

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/ zur Technischen Produktdesignerin vom 21. Juni 2011 soll der Prüfling zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag in insgesamt 70 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und in höchstens 10 Minuten präsentieren sowie darüber in höchstens 20 Minuten ein Fachgespräch führen.
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung in unserem Onlineportal in elektronischer Form vorzulegen. Die Login-Daten für das Onlineportal erhalten die Auszubildenden in einem separaten Schreiben.

Die Entscheidungshilfe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) für die Zulassung des betrieblichen Auftrages steht hier online für Sie bereit.

Antrag für den betrieblichen Auftrag:

  1. Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrags ist mit 70 Stunden festgelegt.
  2. Die Bezeichnung muss abhängig vom betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
  3. Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei ist der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. In den einzelnen folgenden Phasen (Planung, Konzeption/Entwurf, Ausarbeitung, Dokumentation/Präsentation) ist neben der Beschreibung auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben. Abkürzungen oder betriebsspezifische Bezeichnungen sind zu erklären.
    Als Ergänzung und zur Verdeutlichung kann die Entscheidungshilfe dem Antrag beigefügt werden.
  4. Die Auftragsbeschreibung muss verständlich und nachvollziehbar sein.
    Bitte geben Sie Bei den folgenden Abschnitten die benötigte Zeit (Stunden) in Klammern an. Sofern vorhanden können Sie zum besseren Verständnis Planungsunterlagen (Skizzen, Umgebungsgeometrien etc.) beifügen.
    1. Planung,
    2. Konzeption/Entwurf,
    3. Ausarbeitung und
    4. Präsentation/Fachgespräch
Die Antragsabgabe erfolgt ausschließlich digital über das Onlineportal. Die dazu benötigten Zugangsdaten senden wir nach dem Anmeldeschluss an Ihren Ausbildungsbetrieb bzw. Bildungsträger.
Den Antrag reichen Sie bitte bis zum festgelegten Zeitpunkt ein. Anlagen zum Auftrag können nur in einer zusammenhängenden pdf-Datei (keine ZIP-Datei) mit einer max. Größe von 2 MB hochgeladen werden. Den genauen Termin finden Sie im Onlineportal im Menüpunkt „Terminübersicht“.
Wird der Antrag ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Über die Entscheidung des Prüfungsausschusses werden Sie per E-Mail informiert:
Entscheidung des Prüfungsausschusses
Antrag genehmigt:
Auftrag kann ab sofort wie geplant durchgeführt werden
Antrag mit Auflage genehmigt:
Auftrag kann ab sofort unter Beachtung der Auflagen durchgeführt werden.
Antrag nicht genehmigt:
die Begründung des Prüfungsausschusses können Sie der E-Mail entnehmen. Beachten Sie hier auch die neue Zugangsfrist!
Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrages darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflage genehmigt wurde.

Hinweise zur Dokumentation des betrieblichen Auftrages und zur Dokumentation des Prüfungsproduktes (PAL-Variante)

Die Ausführung des betrieblichen Auftrages und des Prüfungsproduktes soll höchstens 70 Stunden betragen und muss vom Prüfungsteilnehmer eigenständig durchgeführt werden. In der Dokumentation müssen alle Arbeitsschritte nachvollziehbar beschrieben sein. Es muss der gesamte Arbeitsablauf dokumentiert werden. Die Dokumentation und die Präsentation werden mit je 20 Prozent und das Fachgespräch mit 60 Prozent gewichtet.

Formaler und inhaltlicher Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen

  1. Deckblatt
    - Ausbildungsberuf
    - Titel des Auftrages
    - Name, Adresse und Prüflingsnummer des Prüflings
    - Name und Adresse des Ausbildungs-/Praktikumsbetriebes
    - Name und Telefonnummer des/der Paten/Patin für den betrieblichen Auftrag
    - Datum und Unterschrift des Prüflings und des/der Paten/Patin für den betrieblichen Auftrag

    Hier finden Sie die Mustervorlage: Dokumentation Deckblatt. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB)
  2. Inhaltsverzeichnis, Gliederung
  3. Kopie des kompletten vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrages bzw. der Aufgabenstellung des Prüfungsproduktes mit Anlagen
  4. Aufbau und Inhalte
    Für die Durchführung des betrieblichen Auftrages und des Prüfungsproduktes gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Zum Nachweis kommt insbesondere die Erstellung oder Änderung eines 3D-Datensatzes in Betracht. Dieser Datensatz ist in einem CAD-systemneutralen Format (3D-pdf, STEP, eDraw etc.) auf CD/DVD/USB-Stick zu speichern und mit der Dokumentation abzugeben.

    Planung
    Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären und Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden.
    Konzeption/Entwurf
    Lösungsvarianten entwickeln und skizzieren und unter gestalterischen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Geschichtspunkten bewerten und auswählen.

    Ausarbeitung
    Methodisch konstruieren, insbesondere funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht, dazu einen 3D-Datensatz sowie technische Dokumente anfertigen, Berechnungen, Simulationen und Animationen durchführen.

    In der Dokumentation über die Auftragsdurchführung sollen keine allgemeinen Verfahrens- und Prozessbeschreibungen verwendet, sondern die eigenen Auftragsschritte des Prüflings in ihrer zeitlichen Abfolge (Phasen) und den erzielten Ergebnissen dargestellt werden.
  5. Anlagen
    In den Anlagen müssen die praxisbezogenen Unterlagen, wie z. B.
    - Technische Zeichnungen
    - Berechnungen
    - Mess- und Prüfprotokolle
    - Abnahmeprotokolle
    - Stücklisten oder Programmlistings
    - Datenblätter
    - Skizzen

    enthalten sein, die vom Prüfling im Prüfungszeitraum selbst bearbeitet wurden. In der Dokumentation muss ein Querverweis auf die Unterlagen erfolgen. Diese müssen deshalb eindeutig gekennzeichnet werden; nur dann können sie berücksichtigt werden.
    In der Anlage müssen u. a. sonstige zur Verdeutlichung des Arbeitsauftrags nötige Zeichnungen und technische Unterlagen beigefügt werden. Diese Unterlagen werden nicht bewertet.
    Geringfügige Abweichungen (z. B. Kundenanforderungen) gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Auftrag, müssen in der Dokumentation begründet und gekennzeichnet werden.
    Umfang der Dokumentation und der Anlagen
    Die Dokumentation soll aus max. 20 maschinengeschriebenen DIN A4 Seiten, Schriftgröße 10 - 12 (inkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Glossar und Abkürzungsverzeichnis) plus für das Verständnis notwendigen Anlagen bestehen. Diese ist in einem Schnellhefter mit Klarsichtfront (keine Ringbuchheftung/Ordner oder Klarsichthüllen) abzugeben.
  6. Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis

Wichtige Hinweise!

Laden Sie Ihre komplette Dokumentation bis zum festgelegten Zeitpunkt im Onlineportal hoch. Die Dokumentation kann nur in einer zusammenhängenden pdf-Datei (keine ZIP-Datei) mit einer max. Größe von 8 MB hochgeladen werden.

Den genauen Abgabetermin  finden Sie im Onlineportal unter dem Menüpunkt „Terminübersicht“.

Werden die Unterlagen ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Prüfungsort
Abgabe der Dokumentation/USB_Sticks:
Stuttgart
Die Druckversion der Dokumentation und der 3D-Datensatz muss in einfacher Ausfertigung zu Präsentation und Fachgespräch mitgebracht werden. 
Bezirkskammer Göppingen
Die USB-Sticks müssen in 4-facher Ausfertigung eingereicht werden. Für die Einreichung der USB-Sticks gilt das Datum des Poststempels.
Bezirkskammer Ludwigsburg
Für die Einreichung der Druckversion Ihrer Dokumentation und des USB-Sticks gilt das Datum des Poststempels. Die genaue Anzahl entnehmen Sie dem Onlineportal.

Sofern Auflagen, die der Prüfungsausschuss im genehmigten Antrag auferlegt hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, kann dies bei der Bewertung zum Punktabzug führen.
Schnellhefter/Mappen/USB-Stick können von uns aus organisatorischen Gründen nach der Prüfung nicht zurückgegeben werden.

Hinweise zur Präsentation und zum Fachgespräch

Das Fachgespräch wird unter Anwendung des 3D-Datensatzes und der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrages sowie des Prüfungsproduktes (PAL-Variante) geführt. Unter Berücksichtigung der Ausführung und Anwendung des 3D-Datensatzes und der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch und die Präsentation die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden.
Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation 10 Minuten und für das Fachgespräch 20 Minuten, also insgesamt höchstens 30 Minuten vorgesehen.

Hinweise zur Präsentation:

Durch die Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er
  • fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen,
  • den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen, sowie
  • die Vorgehensweise im Projekt begründen kann.
Dabei können auch Modelle oder Anschauungsmaterialien vorgelegt werden. Die Präsentationsunterlagen gehören nicht zur Dokumentation.

Hinweise zum Fachgespräch:

Grundlage des Fachgespräches ist die Dokumentation. Das Fachgespräch wird durch den Prüfungsausschuss gesteuert und hat einen unmittelbaren Bezug zum Prüfprodukt. Die Durchführung des Auftrags wird hinterfragt, so dass dem Prüfling Raum gegeben wird für eine vertiefende Betrachtung der Thematik und um ggf. Missverständnisse zu klären. Das Fachgespräch ist als ein Gespräch unter Fachleuten zu verstehen und nicht als reine Wissensabfrage.
Wichtig, bitte beachten:
  • Das Fachgespräch muss sich auf die Projektarbeit beziehen, soll sich aber als eigenständige Prüfungsleistung erkennbar von der Dokumentation abgrenzen.
  • Um im Fachgespräch auf den 3D-Datensatz eingehen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die elektronischen Hilfsmittel (Laptop und Beamer) zusammen mit den entsprechenden Programmen, Kabeln und Anschlüssen mit dem 3D-Datensatz vom Prüfungsteilnehmer selbst mitgebracht werden.
  • Prüfungsteilnehmer, denen das gewählte Präsentationsmittel am Prüfungstag nicht zur Verfügung steht, müssen ein angemessenes und sachgerechtes alternatives Präsentationsmittel mitbringen und verwenden. Ohne dieses kann die Prüfung (Präsentation/Fachgespräch) nicht abgelegt werden.
    Die Auswahl der eingesetzten Medien hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Präsentation.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Stand AUgust 2023