Informationen zur Abschlussprüfung Technische/r Produktdesigner/-in – Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Die Abschlussprüfung – kurz erklärt
Die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Technische/r Produktdesigner/-in – Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung (GAP).
Die gestreckte Abschlussprüfung (GAP).
Sie besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1: Frühere Zwischenprüfung – zählt jetzt 30 % zur Gesamtnote (in der Regel nach 18 - 24 Monaten Ausbildung)
findet einmal im Jahr im Frühjahr statt. - Teil 2: Abschlussprüfung – zählt 70 % zur Gesamtnote
wird im Sommer und Winter geprüft.
So setzt sich die Prüfung zusammen
Prüfungsteil | Inhalt | Gewichtung |
---|---|---|
Teil 1 |
„Technische Dokumente“
(schriftliche Aufgabenstellung 30 %/Prüfungsprodukt 70 %)
|
30 % |
Teil 2 | Arbeitsauftrag (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch) | 35 % |
Entwicklung und Konstruktion (schriftlich) | 25 % | |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
Wann haben Sie bestanden?
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungen finden in der Regel in der Berufsschule statt.
Wichtig!
- Wenn Sie keine Berufsschule besuchen (z. B. Umschüler oder Wiederholer), bekommen Sie eine Einladung von der IHK.
- Wenn Sie eine Berufsschule besuchen, informiert Sie Ihre Schule über die Prüfungstermine.
Arbeitsauftrag Varianten-Modell
Welche Prüfungsvariante zur Anwendung kommt, entscheidet Ihr Ausbildungsbetrieb und teilt Ihnen dieses mit.
Prüfungsvariante 1 - Betrieblicher Auftrag
Sie führen einen betrieblichen Auftrag im Rahmen Ihrer Ausbildung durch. Der konkrete Arbeitsauftrag sowie der Bearbeitungszeitraum müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Prüfungsvariante 2 - Prüfungsprodukt Arbeitsauftrag (PAL-Variante)
Sie bearbeiten eine vom Fachausschuss vorgegebene Aufgabe. Diese entspricht einem betrieblichen Auftrag, bedarf jedoch keiner Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Der Arbeitsauftrag oder das Prüfungsprodukt Arbeitsauftrag besteht aus 3 Teilen:
- Planung, Konzeption/Entwurf, Ausarbeitung und Dokumentation
- Maximal 70 Stunden Zeit
- Präsentation und 3. Fachgespräch
- Insgesamt maximal 30 Minuten
- Die Präsentation darf höchstens 10 Minuten dauern
- Dokumentation: 20 %; Präsentation: 20 %; Fachgespräch: 60 %
Wichtig!
- Der Arbeitsauftrag hängt vom Unternehmen oder Ausbildungsberuf ab (siehe Ausbildungsordnung).
- Ziel ist es, zu zeigen, dass Sie Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen, Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden, funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und Prüfgerecht konstruieren, methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente ableiten und Dokumentationen und Präsentationen erstellen können.
- Sie müssen Ihren Arbeitsauftrag dokumentieren.
- Kleine Abweichungen vom Arbeitsauftrag sind erlaubt, wenn sie gut begründet sind.
- Der Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss starten.
Stand: 07/2025