Zusatzqualifikation

Zusatzqualifikation Privates Vermögensmanagement

Zusatzqualifikation Privates Vermögensmanagement für die Ausbildungsberufe Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen, Immobilienkaufmann/-frau

1. Ziel der Prüfung

Der Prüfungsteilnehmende soll mit der Prüfung nachweisen, dass er/sie wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Privates Vermögensmanagement erworben hat, die die Ausbildungsinhalte des Grundberufs vertiefen und erweitern.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungskompetenz in den vorgesehenen Prüfungsbereichen der jeweiligen Grundausbildungsberufe erlangt hat – siehe Punkt 4.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin

Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich erfolgen.
Die Prüfung findet zweimal jährlich zu den Prüfungsterminen der IHK statt. Die aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung können sich Auszubildende anmelden, die im anerkannten Ausbildungsberuf
  • Bankkaufmann/-frau,
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen oder
  • Immobilienkaufmann/-frau 
ausgebildet werden und die glaubhaft machen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in Punkt 4 genannten Gebieten erworben hat.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im jeweils anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen.
Die Zulassung zur Prüfung der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Bankkaufmann/frau, Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzanlagen oder Immobilienkaufmann/frau.
 

4. Prüfungsfächer, Gliederung und Dauer der Prüfung

Die Prüfung der Zusatzqualifikation „Privates Vermögensmanagement“ wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die schriftliche Prüfung soll gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
(1) Der Prüfling im Ausbildungsberuf Bankkaufmann/frau hat in der Prüfung nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Privatkunden
  1. zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken durch Individualversicherungen zu beraten,
  2. bei Investitionsentscheidungen für Immobilien zu unterstützen sowie
  3. bei ihrer Vermögensplanung zu beraten.
(2) Der Prüfling im Ausbildungsberuf Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzanlagen hat in der Prüfung nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Privatkunden
  1. bei Investitionsentscheidungen für Immobilien zu unterstützen,
  2. zu Baufinanzierungen zu beraten sowie
  3. bei ihrer Vermögensplanung zu beraten.
(3)    Der Prüfling im Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/frau hat in der Prüfung nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Privatkunden
  1. zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken durch Individualversicherungen zu beraten, 
  2. über Produkte der Vorsorge und zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu beraten sowie
  3. bei ihrer Vermögensplanung zu beraten.

Schriftlicher Teil (180 Minuten):

Der Prüfling hat in der schriftlichen Prüfung zu jedem der drei Prüfungsbereiche nach Absatz 1, 2 beziehungsweise 3 eine praxisbezogene Aufgabe zu bearbeiten.

Mündlicher Teil (20 Minuten Fachgespräch, 10 Min Vorbereitungszeit) :

Die Prüfung wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs geführt. Es stehen zwei praxisbezogenen Aufgaben aus den zusätzlich zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten – sog. Betriebliches Plus - zur Auswahl, von denen der Prüfling eine auswählt.

5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen in der schriftlichen sowie in der mündlichen Prüfung jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.
Über die bestandene Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer ein Zeugnis aus.
Das Gesamtergebnis der Prüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelergebnisse (schriftlich/mündlich). 

6. Rechtsgrundlage

Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation „Privates Vermögensmanagement“ durchgeführt.