Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikation Kommunikationsmanagement für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation

1. Ziel der Prüfung

Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben hat und ob er/sie die in Punkt 4 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen und anwenden kann.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin

Die Anmeldung zur Prüfung hat über das Formular „Anmeldung zur Prüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB) schriftlich zu erfolgen.
Die jeweiligen aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung können sich Auszubildende anmelden, die im anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation ausgebildet werden und nachweisen, dass sie/er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den in Punkt 4 genannten Gebieten erworben hat.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation erfolgen.
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

(1) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(2) Die schriftliche Prüfung kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
Schriftlicher Teil: höchstens 240 Minuten
  • Erstellung einer fünf- bis zehnminütigen multimedialen Präsentation nach Vorgabe
Bei der Anfertigung der multimedialen Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er/sie die Vorgaben für die Präsentation unter Einbeziehung von geeigneter Software sowie unter Berücksichtigung kommunikationswirtschaftlicher Erkenntnisse angemessen umsetzen kann.
Mündlicher Teil: 30 Minuten
  • Vorstellung der angefertigten Präsentation.
Dabei soll der/die Prüfungsteilnehmer/-in zeigen, dass er/sie fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Präsentation relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann. Die Präsentation kann durch ein Fachgespräch ergänzt werden.

5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung kann nicht erteilt werden, wenn in der schriftlichen Prüfung nicht mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sind.
Über die bestandene Prüfung stellt die IHK ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis jeweils in Punkten und Noten aufgeführt sind. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelergebnisse.

6. Rechtsgrundlage

Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Kommunikationsmanagement für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation durchgeführt.