IHK Region Stuttgart

Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen und digitaler Wirtschaftskompetenz (Neu)

Seit dem 31.12.2025 gilt die neue Rechtsvorschrift für die Zusatzqualifikation „Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen und digitaler Wirtschaftskompetenz“. Sie richtet sich an Auszubildende der Berufe Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement sowie Kaufmann/-frau für Büromanagement, die ihre Zusatzqualifikation im Ausbildungsjahr 2025/26 begonnen haben. Die ersten Prüfungen nach der neuen Rechtsvorschrift finden zum Prüfungstermin Winter 2027/28 statt.

Ziel der Prüfung

Die Prüfung dient dem Nachweis von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die Auszubildende in den anerkannten Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder Kaufmann/-frau für Büromanagement über die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit in den vier in Punkt 4 genannten Prüfungsbereichen erworben hat.

Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Die jeweils aktuellen Prüfungstermine entnehmen Sie dem Terminplan.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.

Zulassung zur Prüfung

  1. Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder Kaufmann/-frau für Büromanagement ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse in den in Punkt 3 genannten Prüfungsbereichen erworben hat.
  2. Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes.
  3. Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation erfolgt frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau, Kaufmann/frau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder Kaufmann/frau für Büromanagement.
  4. Die Zulassung zur Prüfung der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau, Kaufmann/frau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder Kaufmann/frau für Büromanagement.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  1. Die Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen
    a) Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre
    b) Berufsbezogene Fremdsprache I
    c) Berufsbezogene Fremdsprache II (in Grund- und Aufbauniveau)
    d) Digitale Wirtschaftskompetenz
  2. Die Prüfung wird in den Prüfungsbereichen „Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre“, „Berufsbezogene Fremdsprache I“ und „Berufsbezogene Fremdsprache II“ schriftlich und im Prüfungsbereich „Digitale Wirtschaftskompetenz“ mündlich durchgeführt.
  3. Die schriftliche Prüfung soll gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.

Prüfungsbereich „Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre" (schriftlich)

  1. Im Prüfungsbereich „Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre“ soll der Prüfling in 120 Minuten mehrere praxisbezogene Aufgaben in den Bereichen Außenhandel (Richtzeit: 90 Minuten) und Controlling (Richtzeit: 30 Minuten) bearbeiten.
  2. Für den Bereich Außenhandel kommen insbesondere folgende Gebiete jeweils unter Berücksichtigung der internationalen Aspekte, in Betracht:
    a) Einkauf und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen mit Auftragsbearbeitung
    b) Absatzförderung/Werbung/Marketing
    c) Versand/Logistik
    d) Internationaler Zahlungsverkehr
  3. Für den Bereich Controlling kommen insbesondere folgende Gebiete jeweils unter Berücksichtigung internationaler Aspekte in Betracht:
    a) das Anwenden von Instrumenten des Controllings zur Ergebnissteuerung
    b) Kostenrechnung

Prüfungsbereiche ,,Berufsbezogene Fremdsprache I und II" (schriftlich)

  1. Die Prüfung in den Prüfungsbereichen „Berufsbezogene Fremdsprache I“ und „Berufsbezogene Fremdsprache II“ umfasst jeweils in insgesamt 145 Minuten folgende Leistungen:
    a) Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren Richtzeit: 45 Minuten
    b) Eine kurzgefasste schriftliche Mitteilung zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren. Richtzeit: 30 Minuten
    c) Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren. Richtzeit (einschließlich Aufgabendarbietung): 20 Minuten
    d) Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren. Richtzeit: 30 Minuten
    e) Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung. Richtzeit: 20 Minuten
  2. Der Prüfling darf in den Teilen a) - d) ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch benutzen.

Prüfungsbereich Digitale Wirtschaftskompetenz (mündlich)

  1. Die Prüfung im Prüfungsbereich „Digitale Wirtschaftskompetenz“ wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse in den Gebieten „Business Intelligence“, „Medien zielorientiert gestalten und kollaborativ einsetzen“ sowie „Digitale Trends erkennen und im Kontext des Berufsbildes anwenden“ erworben hat und einen Praxisbezug herstellen kann.
  2. Der Prüfungsausschuss stellt dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus zwei der in Absatz 1 genannten Gebiete zur Auswahl. Nach Auswahl der Aufgabe stehen dem Prüfling zur Vorbereitung auf das Fachgespräch 10 Minuten zur Verfügung. Das Fachgespräch wird ausgehend von der gewählten Aufgabe geführt und soll 20 Minuten dauern.

Bestehen der Prüfung und Zeugnis

  1. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn
    a) im Prüfungsbereich „Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre" mindestens „ausreichende" Leistungen erzielt wurden und
    b) in den Prüfungsbereichen „Berufsbezogene Fremdsprachen I“ und „Berufsbezogene Fremdsprachen II“ in beiden Fremdsprachen mindestens „ausreichende" Leistungen erzielt wurden und
    c) im Prüfungsbereich „Digitale Wirtschaftskompetenz“ mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt wurden.
  2. Eine nicht bestandene Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
  3. Über die bestandene Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungsbereiche in Punkten und Noten ausgewiesen sind.

Rechtsgrundlage

Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart sinngemäß Anwendung.