Für kaufmännische Auszubildende

Zusatzqualifikation Internationale Geschäftsbeziehungen

1. Ziel der Prüfung

Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte hinaus erworben hat und ob er/sie die in Punkt 4 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen und anwenden kann.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über die Kaufmännische Schule 1 in Stuttgart, die ZQ-Klasse erhält das Anmeldeformular von der Berufsschule.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation findet jeweils im Jahr der regulären Abschlussprüfung gesondert (jedoch nur im Sommerprüfungstermin) statt.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.

3. Zulassung zur Prüfung

Zugelassen werden kann nur, wer in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf ausgebildet wird und die Kaufmännische Schule 1 in Stuttgart besucht. Zudem muss glaubhaft gemacht werden, dass ihm oder ihr die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt worden sind.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Grundlage für die Prüfung sind folgende Kompetenzbereiche:
  • Analyse betriebswirtschaftlicher Aufgaben
  • Planung, Durchführung und Kontrolle des Absatzmarketings für nationale und internationale Märkte
  • Anwendung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften
  • Ermittlung und Abführen betrieblicher Steuern
  • Treffen und Durchsetzen betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Entscheidungen
  • Bearbeitung von internationalen Aufträgen und Planung, Angebot, Kalkulation und Organisation von logistischen Leistungen
  • Erfassen und Buchen von Geschäftsfällen mit Analyse und Bewertung von Veränderungen
  • Ermittlung des betrieblichen Erfolgs und Dokumentation nach Handelsrecht und internationalem Standard, Auswertung und Ableitung von Handlungsempfehlungen
  • Analyse und Bewertung gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer Projektarbeit.
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
  • Planung und Auswertung von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen
  • Planung von Vertrieb und Absatz
  • Dokumentation und Steuerung des Unternehmenserfolges
  • Erkennung von außerbetrieblichen Einflussfaktoren und Nutzung für den Betrieb
In der Projektarbeit soll nachgewiesen werden, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Themenstellung soll einen der genannten Kompetenzbereichen umfassen und internationale Aspekte berücksichtigen. Die Projektarbeit soll in Form einer schriftlichen Hausarbeit angefertigt werden. Der/Die Prüfungsteilnehmer/-in teilt der für die Prüfung zuständigen Stelle (IHK) das Thema zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung mit. Der Umfang der Projektarbeit soll 10 Seiten zuzüglich Anlagen nicht überschreiten.

5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis

Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung in allen Prüfungsbereichen und in der Projektarbeit jeweils mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt worden sind und die Abschlussprüfung in einem regulär dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf ebenfalls bestanden wird.
Über die bestandene Prüfung stellt die zuständige Stelle (IHK) ein Zeugnis aus.

6. Rechtsgrundlage

Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen und der Besonderen Rechtsvorschrift für die Prüfung in der Zusatzqualifikation Internationale Geschäftsbeziehungen durchgeführt.

7. Anrechnung auf Fortbildungsprüfung

Wer die Prüfung in dieser Zusatzqualifikation bestanden hat, wird im Rahmen einer IHK-Fortbildungsprüfung auf Fachwirtniveau vom Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ auf Antrag befreit, wenn die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens erfolgt.