Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende

Fremdsprachen sind aus dem heutigen Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Die Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende als IHK-Prüfung ist eine optimale Voraussetzung, um den Anforderungen im Unternehmen gerecht zu werden. Die IHK Region Stuttgart bieten die Prüfung Zusatzqualifikation Fremdsprache in der Fremdsprache Englisch an.

1. Ziel der Prüfung

Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, eine Fremdsprache der beruflichen Situation angemessen als Mittel der Verständigung einzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Bewältigung typischer beruflicher Aufgabenstellungen.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin

Die Anmeldung zur Prüfung hat über das Formular “Anmeldung zur Prüfung" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)schriftlich zu erfolgen.
Die Prüfung findet zweimal jährlich statt, jeweils vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Die jeweiligen aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung können sich Auszubildende in einem kaufmännischen Ausbildungsverhältnis anmelden, die nachweisen, dass sie sich auf diese Prüfung vorbereitet haben.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf erfolgen.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Schriftlicher Teil:
  • Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in der Fremdsprache: 45 Minuten
  • Kurzgefasste schriftliche Mitteilung in der Fremdsprache: 30 Minuten
  • Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache
    geführtes Gespräch (einschließlich Aufgabendarbietung): 30 Minuten
  • Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache
    abgefassten Geschäftsbrief: 30 Minuten
  • Sprachergänzungstest: 25 Minuten
  • Der/die Prüfungsteilnehmer/-in darf in den Teilen ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch benutzen.
Mündlicher Teil:
  • Telefongespräch allgemeiner geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen
  • Gespräch in der Fremdsprache führen
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll dabei nachweisen, dass er/sie sich über Themen seines/ihres Ausbildungsbereiches unterhalten kann und häufig auftretende Alltagssituationen (z. B. Vorstellen, Begrüßen) sprachlich angemessen bewältigen kann: 20 Minuten

5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis

Die Zulassung zum mündlichen Teil der Prüfung kann nicht erteilt werden, wenn im schriftlichen Teil eine Prüfungsleistung mit „ungenügend” oder mehr als eine Prüfungsleistung mit „mangelhaft” bewertet wurde.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen Teil der Prüfung nicht mehr als eine Leistung mit „mangelhaft” und keine Leistung mit „ungenügend” bewertet wurde. Darüber hinaus müssen die Prüfungsleistungen in der mündlichen Prüfung mindestens mit „ausreichend” bewertet worden sein.
Über die bestandene Prüfung stellt die IHK ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen jeweils in Punkten und Noten aufgeführt sind. Durch die bestandene IHK-Fremdsprachenprüfung wird die erreichte Sprachkompetenz europaweit vergleichbar: Und zwar auf der Grundlage des Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching. Dieses Schaubild wird dem Zeugnis beigelegt.

6. Rechtsgrundlage

Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung „Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende” durchgeführt.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung in der Fremdsprache Englisch können Musteraufgaben bei der DIHK Bildungs GmbH bestellt werden.