Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für Auszubildende in den Ausbildungsberufen Industriemechaniker/-in sowie Holzbearbeitungsmechaniker/-in

1. Ziel der Prüfung

Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, im Beruf Industriemechaniker/-in oder im Beruf Holzbearbeitungsmechaniker/-in über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben hat.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die in Punkt 4 genannten Prüfungsgebiete beherrschen und praxisgerecht umsetzen bzw. anwenden kann.
 

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Die jeweiligen aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung können sich Auszubildende anmelden, die in den anerkannten Ausbildungsberufen Industriemechaniker/-in, Holzbearbeitungsmechaniker/-in oder in Ausnahmefällen in einem anderen industriellen Metallberuf ausgebildet werden. Die Zulassung kann frühestens ab der Mitte des dritten Ausbildungsjahres erfolgen. Die Zulassung steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im zugrunde liegenden Ausbildungsberuf.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  1. Die Prüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.
  2. Die schriftliche Prüfung kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.

Schriftlicher Teil

Bearbeitung praxisbezogener Aufgaben in den Fächern:
  • Sicherheitstechnik 60 Minuten
  • Elektrotechnik 60 Minuten

Praktischer Teil

Arbeitsprobe an einer betrieblichen Maschine 90 Minuten beziehungsweise Produktionsanlage
Hierfür kommen in Betracht:
  • Erstinbetriebnahme
  • Fehleranalyse und Fehlerbehebung an elektrischen Komponenten
  • Wiederinbetriebnahme von Maschinen bzw. Produktionsanlagen nach Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten

5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Fach Sicherheitstechnik mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen in Punkten und Noten aufgeführt sind.

6. Rechtsgrundlage

Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für Auszubildende im Ausbildungsberuf Industriemechaniker/-in sowie für Auszubildende im Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/-in durchgeführt.