Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikation Betriebswirtschaft für Auszubildende in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen

1. Ziel der Prüfung

Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte hinaus erworben hat und ob er/sie die in Punkt 4 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen und anwenden kann.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.Die jeweiligen aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung können sich Auszubildende anmelden, die in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf ausgebildet werden und die glaubhaft machen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in Punkt 4 genannten Gebieten erworben hat.
Die Zulassung kann frühestens ab der Mitte des dritten Ausbildungsjahres erfolgen.
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  1. Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
  2. Die schriftliche Prüfung kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.

Schriftlicher Teil: 120 Minuten

Gegenstand der schriftlichen Prüfung können folgende 7 Lernbereiche sein:
  • Rechtliche und organisatorische Grundlagen des Wirtschaftens erarbeiten
    und vertiefen
  • Lagerhaltungsprozesse erfassen, steuern und kontrollieren
  • an Beschaffungsprozessen mitwirken
  • Versandprozesse planen, steuern und kontrollieren
  • Kosten erfassen, verarbeiten und bewerten
  • Fertigungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
  • Markt- und kundenorientiert beraten und betreuen

Mündlicher Teil: 20 Minuten

Zu Beginn der mündlichen Prüfung soll der/die Prüfungsteilnehmer/in in maximal fünf Minuten seine/ihre betriebliche Qualifizierung in dieser Zusatzqualifikation dem Prüfungsausschuss vorstellen. Anschließend hat der/die Prüfungsteilnehmer/in vor dem Prüfungsausschuss in einem Prüfungsgespräch betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen nachzuweisen.
Gegenstand des Prüfungsgespräches können folgende sechs fachpraktische Handlungsbereiche sein:
  • Aufgaben der Lagerhaltung wahrnehmen
  • an Beschaffungsprozessen mitwirken
  • Fertigungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
  • Versandprozesse planen, steuern und kontrollieren
  • Kunden serviceorientiert beraten und betreuen
  • Präsentationen erstellen.
Hierbei sind die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung kann nicht erteilt werden, wenn im schriftlichen Prüfungsbereich nicht mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der mündlichen und schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen aufgeführt sind.

6. Rechtsgrundlage

Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Betriebswirtschaft für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen durchgeführt.