Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr
Bei der Gründung eines Straßenpersonenverkehrs-Unternehmens sind besondere Vorschriften zu beachten. Im Vordergrund stehen: die Sicherheit der zu befördernden Personen, die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers.