Gründung Beherbergungsbetrieb
Sie wollen sich mit einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Pension, Hotel Garni, etc.) selbstständig machen? Die IHK bietet Ihnen eine erste Orientierung.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einige Erleichterungen für Existenzgründungen im Gastgewerbe geschaffen. So konnten Beherbergungsbetriebe, die nur Hausgäste bewirten, durch eine einfache Anzeige beim Gewerbeamt starten. Mit der neuerlichen Novellierung des Gaststättengesetzes in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2026, gilt diese Regelung auch für Beherbergungsbetriebe, die von „außen“ kommende Gäste bewirten möchten (Restaurant, Bar etc.). Auch in diesem Fall ist der Betrieb lediglich anzuzeigen, eine Schanklizenz beziehungsweise Konzession ist nicht mehr nötig. Was Sie sonst noch bei einem Gastronomiebetrieb beachten sollten, erläutern wir in unseren Artikel Gaststättengewerbe – Was Sie wissen müssen.
Ausführliche Informationen, zum Beispiel zu Betriebs- und Zimmerarten, zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen oder auch zu Themen wie GEMA etc. finden Sie in unserem bewährten „IHK-Merkblatt zur Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebs“.
Bitte beachten Sie auch die Infoschrift von der Tourismus Marketing GmBH Baden-Württemberg (TMBW): Leitfaden Ferienunterkünfte - Informationen für Vermietende von Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Bitte beachten Sie auch die Infoschrift von der Tourismus Marketing GmBH Baden-Württemberg (TMBW): Leitfaden Ferienunterkünfte - Informationen für Vermietende von Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Für alle Fragen rund um die allgemeine Gründung, stehen Ihnen auch die Kollegen aus der IHK-Existenzgründung zur Verfügung. Neben deren Beratung können auch Veranstaltungen und Seminare zum Thema besucht werden. Sprechen Sie mit uns.