Ihr Einstieg in den § 34 f GewO

Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Um zukünftig gewerbsmäßig Finanzanlagen gemäß § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK.  
Wenn Sie Fragen zur dann nachfolgend ggf. erforderlichen Erlaubnis und/oder Registrierung haben, damit Sie die Tätigkeit ausüben können, finden Sie weitere Informationen, die Möglichkeit zur Online-Beantragung und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen hier auf unserer Webseite
Die nächsten Prüfungstermine finden Sie in der Auswahl bei unserer Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung nach § 34 f GewO. Wie die Prüfung abläuft und was Sie beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Zur Vorbereitung empfehlen wir grundsätzlich einen Kurs zu besuchen, wobei wir von den verschiedenen Anbietern unabhängig sind und auch keine Empfehlung aussprechen dürfen. Allerdings ist es Ihnen freigstellt, sich ggf. auch auf eigene Faust mit Literatur vorzubereiten – hier dürfen wir jedoch ebenfalls keine Empfehlung geben. Im Buchhandel sind verschiedene Bücher verfügbar. Ergänzend bietet die IHK-Organisation Material zur Prüfung an, zum Beispiel den Rahmenstoffplan, die Musterfälle oder den Protokollbogen der mündlichen Prüfung.
Die Anmeldefrist endet vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und das Datum des Eingangs entscheidet, wenn mehr Anmeldungen eingehen als Plätze verfügbar sind.
Die Sachkundeprüfung ist, wie auch die Erlaubnis nach § 34 f GewO, nach Sparten von Produkten untergliedert. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei nach Investmentfonds (offene Fonds), Geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (z. B. Genussrechte). Die Prüfung kann entsprechend der späteren Erlaubnisbeantragung auf einzelne Sparten eingeschränkt werden. Wenn Sie also beispielsweise beabsichtigen, ausschließlich offene Fonds zu vermitteln, müssen Sie die Prüfung nicht über die anderen beiden Sparten ablegen. Allerdings sind Sie dann auch auf diese Produkte eingeschränkt und müssten später ggf. eine neue Prüfung über weitere Sparten ablegen, wenn Sie Ihre Tätigkeit ausdehnen. Bei Unklarheiten, für welche Produkte Sie welchen Prüfungsteil ablegen müssen, wenden Sie sich bitte an die IHK.
Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert je nach Umfang der gewählten Sparten bis zu 165 Minuten und findet überwiegend nach dem Multiple Choice-Prinzip statt. Die praktische Prüfung dauert etwa 20 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit und findet als Simulation eines Beratungsgesprächs statt. Dabei werden Sie von einem Ausschuss aus drei Personen geprüft. Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan unter „Weitere Informationen” entnommen werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil begrenzt werden. Dazu müssen die folgenden Kriterien vorliegen:
  • Die Prüfung wird nur für den Teil offene Fonds abgelegt UND
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 d GewO (Versicherungsvemittlung) ODER
  • Sie haben die Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau IHK (oder BWV) erfolgreich abgelegt.
Alternativ kann auch eine Prüfung zum Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO zur Befreiung vorgelegt werden, wobei dies vom Gesetzgeber für alle Sparten von der praktischen Prüfung als Befreiung anerkannt ist. 
Auch bei einer späteren Ergänzungsprüfung muss der praktische Teil nicht erneut abgelegt werden. D.h. wenn Sie die Prüfung beispielsweise „nur“ für offene Fonds ablegen und später Geschlossene Fonds ergänzen möchten, genügt die Teilnahme am schriftlichen Prüfungsteil.
Die Anmeldung zu der Prüfung ist entsprechend dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB)mit folgenden Gebühren verbunden:
„Normale Prüfung“, das heißt schriftlicher und praktischer Teil:
  • in einer Sparte 290 Euro
  • in zwei Sparten 340 Euro
  • in drei Sparten 390 Euro
Teilnahme nur am schriftlichen Teil der Prüfung
(nur möglich bei vorliegen oben genannter Kriterien oder bei einer Ergänzungsprüfung)
  • in einer Sparte 160 Euro
  • in zwei Sparten 210 Euro
  • in drei Sparten 260 Euro
Prüfung nur praktischer Teil (Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung) 170 Euro.
Im Falle einer schriftlichen Prüfungsabmeldung wird zumindest eine Rücktrittsgebühr von 65 Euro erhoben. Diese fällt auch bei Krankheit oder frühzeitiger Abmeldung an. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 14 Tage vor dem Termin) oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung fällt die volle Prüfungsgebühr an. Bitte beachten Sie hierzu den gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB).