Prüfung für das Bewachungsgewerbe

Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe

Wenn Sie im Bewachungsbereich tätig werden wollen, können Sie sich hier für die Sachkundeprüfung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtung eigenständig ist und keine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Wenn Sie sich auf die Prüfung vorbereiten wollen, empfehlen wir einen Kurs bei einem Bildungsträger – die IHK gibt jedoch keine Empfehlung für einen Bildungsträger ab. Sie finden hier Informationen zu den Unterschieden zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung
Informationen zum Ablauf und Inhalt der Prüfung finden Sie unseren Artikel mit Details zur Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der IHK auch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgt – dies setzt i.d.R. eine mindestens dreijährige Zeitspanne in Deutschland oder einem EU-Land voraus. Kürzlich eingereisten Personen, oder auch Personen mit einem ungeklärten Aufenthaltstitel, kann eventuell trotz vorhandener Qualifikation nach § 34 a GewO die Tätigkeitsaufnahme durch die zuständigen Erlaubnisbehörden verweigert werden. Bitte klären Sie daher gegebenfalls vor der Anmeldung bei der IHK, ob die Tätigkeit für Sie aktuell überhaupt möglich ist. Für die eindeutige Identifikation ist zudem am Prüfungstag ein gültiges Ausweisdokument erforderlich und vorzulegen.
Die Anmeldung über unten stehendes Formular führt zu einer Gebührenpflicht entsprechend dem aktuellen Gebührentarif. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich, auch nicht im Falle von einer Erkrankung! Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (schriftlich oder per E-Mail an sachkunde@stuttgart.ihk.de) bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin oder bei nachgewiesener Krankheit kann die Gebühr reduziert werden. Bei einer kurzfristigen Absage fällt die volle Gebühr an.
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