Workshop am 07.05.2024 in Waiblingen
Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Mittelstand
Was Unternehmen für das Reporting wissen müssen!
Die Europäische Union hat die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen tiefgreifend verändert. Auf Grundlage der im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Unternehmen künftig zur detaillierten Berichterstattung über alle im Betrieb relevanten Nachhaltigkeitsthemen verpflichtet. Dabei sind gleichermaßen ökologische, soziale und ökonomische Kriterien zu berücksichtigen.
Da bereits Anfang 2025 der erste Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD veröffentlicht werden muss, ergibt sich für alle betroffenen Unternehmen ein unmittelbarer Handlungsdruck, da dieser Bericht das Geschäftsjahr 2024 zum Inhalt haben muss und entsprechende Berichtsstrukturen somit schon in diesem Jahr installiert werden müssen.
In unserem Tagesworkshop zeigen Ihnen unsere Experten den Weg zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind und im Bericht erscheinen müssen. Ziel des Workshops ist die Erstellung einer fertigen Struktur für Ihren Nachhaltigkeitsbericht, sowie eines genauen Fahrplans, um Ihr Unternehmen berichtsfähig aufzustellen.
Der Workshop richtet sich an von der Richtlinie betroffene Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 25 Mio. € sowie einem Nettoumsatz von 50 Mio. € (bei Erfüllung von zwei der Kriterien) aber auch an kleine und mittlere Unternehmen, die von Kunden oder Kreditgebern dazu aufgefordert werden, unternehmerische Anstrengungen zum Thema Nachhaltigkeit darzulegen.
Ort
|
IHK Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen
|
Termin
|
7. Mai 2024, 9:00 Uhr – 17:00 Uhr
|
Anmeldung und Programm
|
über diesen Link
|
Teilnahmeentgelt
|
150,00 EUR pro Person
|
Anmeldeschluss
|
3. Mai 2024
|