IHK-Weiterbildung
Vor der Prüfung
- 1. Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- 2. Welche Unterlagen benötigt die IHK von mir?
- 3. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 4. Wann ist Anmeldeschluss und wann sind die Prüfungstermine?
- 5. Wie muss die Berufserfahrung/ Berufspraxis aussehen?
- 6. Was sind die Ansprüche an einen Tätigkeitsnachweis?
- 7. Bis wann muss die Berufserfahrung/ Berufspraxis nachgewiesen werden?
1. Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um für eine IHK-Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die jeweilige Verordnung legt diese fest. Zu beachten ist, dass die Dauer der Berufserfahrung erst zum Zeitpunkt der Prüfung vorzuweisen ist. Die prüfungsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen können Sie bei der jeweiligen Prüfung nachlesen.
2. Welche Unterlagen benötigt die IHK von mir?
Um Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Tabelle) zusammen mit folgenden Unterlagen zu:
- Tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
- Nachweis über die erforderliche Berufspraxis
- Zeugnisse über die Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium
Nach Durchsicht der zugesandten Unterlagen werden Sie schnellstmöglich über Ihre Zulassung informiert.
3. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Hier finden Sie das Anmeldeformular zur gewünschten Weiterbildung. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular zu. Die Anmeldung ist erst dann möglich, wenn Ihnen der schriftliche Zulassungsbescheid der IHK vorliegt.
Achtung: Die Anmeldung ist rechtlich bindend. Bei einer Abmeldung wird Ihnen eine Stornogebühr berechnet.
Achtung: Die Anmeldung ist rechtlich bindend. Bei einer Abmeldung wird Ihnen eine Stornogebühr berechnet.
4. Wann ist Anmeldeschluss und wann sind die Prüfungstermine?
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht.
5. Wie muss die Berufserfahrung/ Berufspraxis aussehen?
Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen, das heißt die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Inhalten der Weiterbildung haben.
6. Was sind die Ansprüche an einen Tätigkeitsnachweis?
Hierbei handelt es sich um einen schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers der exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthalten muss.
7. Bis wann muss die Berufserfahrung/ Berufspraxis nachgewiesen werden?
Den Nachweis über die Dauer der praktischen Tätigkeit muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Prüfung des jeweiligen Prüfungsteils erbracht werden und ist mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen. Achten Sie darauf, den Tätigkeitsnachweis unaufgefordert und eigenverantwortlich bei der IHK einzureichen, erst dann kann eine endgültige Zulassung erfolgen.