Wir über uns

Steuern wirtschaftsfreundlich gestalten

Situation im Elbe-Weser-Raum

Bund und Länder fördern Unternehmen in vielfältiger Art und Weise, ob durch Zuschüsse für Investitionen, zur Liquiditätssicherung oder durch Kreditprogramme. Auch steuerliche Förderungen greifen zielgerichtet, führen zugleich aber zu kurzfristigen Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte bzw. zur Neuverschuldung des Staates. Trotzdem kann die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht einseitig zu Lasten der steuerpflichtigen Unternehmen geschehen. Vielmehr benötigen sie weitere Entlastungen, ob bei der steuerlichen Gesamtbelastung oder bei den Bürokratielasten. Wettbewerbsfähige Steuersätze, vereinfachte steuerrechtliche Vorschriften und ein bürokratiearmes Verfahrensrecht verleihen dem Standort hohe Attraktivität und ermöglichen Unternehmen eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Allerdings ist die Steuerbelastung in Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor übermäßig hoch. Stetig sich ändernde, komplexe Steuerregelungen sowie Diskussionen über eine mögliche Einführung weiterer Steuerarten führen zur Rechtsunsicherheit. Sie hindern besonders kleine und mittelständische Unternehmen daran, in eine nachhaltige Forschung und Entwicklung zu investieren. Die genannten ungünstigen steuerlichen Faktoren erschweren es den Unternehmen, bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.

Was wir fordern

Investitionsanreize schaffen

Die steuerlichen Investitionsbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft sollten in den kommenden Jahren deutlich verbessert werden. Nur so lässt sich nach einer Phase der Erholung ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit einem weiter stabilen Beschäftigungsaufbau erreichen. Steuererhöhungen für Unternehmen gehen hingegen zu Lasten von Substanz und Liquidität und schlagen negativ auf die Investitionen durch. Zudem verringern höhere Steuerbelastungen die Krisenresistenz vor allem der kleinen und mittelständischen Betriebe.

Steuern rechtssicher und einfach gestalten

Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft müssen erheblich verbessert werden. Es ist erforderlich, über eine nachhaltige Reform der Unternehmensbesteuerung zu diskutieren und diese zeitnah umzusetzen. Hierzu gehören die Anpassung der Steuersätze, die mittelstandsfreundliche Anpassung der Einkommensteuertarife, die weitestgehend rechtsformneutrale Besteuerung, die Vereinfachung steuerrechtlicher Vorschriften und die Erreichung eines signifikanten Bürokratieabbaus. Mit Hilfe der Digitalisierung muss das überholte Besteuerungsverfahren praxistauglich und im Sinne der Unternehmen modernisiert und beschleunigt werden. Die Unternehmen setzen insgesamt auf eine stärkere Kooperation mit der Finanzverwaltung. Erfahrungen aus der Praxis und Belange aus dem unternehmerischen Alltag sollten in die Fortentwicklung des Steuerrechts verstärkt einfließen. Steuergesetze und -verordnungen sollten letztlich so ausgestaltet sein, dass sie den Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Befolgung von steuerlichen Pflichten bieten. Rechtssichere und einfachere steuerliche Regelungen erleichtern es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, ihren steuerlichen Pflichten effizient nachzukommen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund verschärfter Sanktionen im Steuerrecht notwendig, zum Beispiel durch höhere Buß- und Verzögerungsgelder. Insbesondere die vielen Ausnahmen bei der Umsatzsteuer führen zu großer Verunsicherung und verursachen bei den Unternehmen hohe Befolgungskosten. Die Reform der Mehrwertsteuer auf EU-Ebene sollte dazu genutzt werden, die Besteuerung einfach, rechtssicher und automatisch unterstützend zu gestalten.
Die Gewerbesteuer bedarf einer dringenden Überarbeitung an verschiedenen Punkten. Das betrifft insbesondere die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. Die Art der Finanzierung darf für die Höhe der Steuerbelastung von Erträgen nicht relevant sein. Zudem führt die Hebesatzpolitik der Kommunen zu einem Steuerwettbewerb zu Lasten der standorttreuen Unternehmen. Steuererhöhungen sind standortpolitisch nicht geeignet als Mittel zum Schuldenabbau. Mittelfristig kann die Gewerbesteuer durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer ersetzt werden. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die Investitionskraft der Unternehmen nachhaltig zu sichern und zu stärken. Davon profitieren im Ergebnis auch die öffentlichen Haushalte.

Steuern gerecht gestalten

Nationales Steuerrecht, von der Bürokratie in der Steuerverwaltung bis hin zur Gesamtbelastung durch Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuersätze sind ein Standortfaktor. Kommunen, Bundesländer und Nationen stehen hier im Wettbewerb. Eine Steuerpolitik, die durch hohe Bürokratielasten oder Steuersätze geprägt ist, wirkt investitionshemmend. Darüber hinaus sind die Unternehmen vor Ort auf einen fairen Steuerwettbewerb angewiesen, um gegenüber international agierenden Großbetrieben nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Was wir tun

Die IHK Stade führt Hintergrundgespräche mit Politik und Verwaltung zu steuerlichen Maßnahmen.
Sie bringt sich über die IHK Niedersachsen (IHKN) im Land und über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) im Bund in die steuerpolitische Diskussion ein, pflegt aktuelle Realsteuerdaten und bietet den Unternehmen Entscheidungshilfen bei der Standortwahl.
Sie diskutiert Ansätze zu Entbürokratisierung des Steuerrechts gemeinsam mit dem Ehrenamt in unserem Ausschuss Recht, Steuern, Finanzierungen.

Zahlen, Daten, Fakten aus dem Elbe-Weser-Raum

  • Die Übersicht der Gewerbesteuer-Hebesätze (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 366 KB) im Elbe-Weser-Gebiet für 2020 zeigt eine große Bandbreite. Die Spreizung zwischen dem niedrigsten (330 Punkte) und dem höchsten Wert (470) beträgt 140 Punkte. Für das gesamte Bundesland Niedersachsen liegt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz bei 404.
  • Im Jahr 2020 erhöhten insgesamt 11 von 148 Kommunen im Bezirk der IHK Stade den Hebesatz, nur zwei senkten ihn im Vergleich zum Vorjahr ab.
  • Die deutsche Abgabenquote – d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt – lag mit 38,2 Prozent im Jahr 2018 international im oberen Mittelfeld. Die tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften bleibt 2019 in Deutschland insgesamt knapp unter 30 Prozent und damit im oberen Bereich, weit vor Anrainerstaaten, wie Österreich und die Niederlande (25 Prozent), Dänemark (22 Prozent) oder Tschechien und Polen (rund 19 Prozent).
Weiterführende Links