Wir unterstützen die bundesweite DIHK-Aktion “27% von uns” und bekennen uns zu einer weltoffenen und vielfältigen Wirtschaft. Lesen Sie dazu auch das Statement unseres Präsidenten.
Nr. 5802644
Ehrenamt

Prüfer werden bei der IHK

Wer prüft, trägt eine große Verantwortung gegenüber den Prüflingen, die eine fachgerechte und faire Prüfung sowie eine leistungsgerechte Bewertung erwarten. Prüfer sind ebenso der gewerblichen Wirtschaft verpflichtet, da sie das Leistungsniveau der zukünftigen Fach- und Führungskräfte messen und bewerten. Ein Prüfungszeugnis der IHK garantiert einen hohen Qualitätsstandard, der durch die Prüfungsausschüsse entscheidend gesichert wird.
Wer prüft, der...
  • übernimmt gesellschaftliche Verantwortung
  • sammelt Erfahrungen für die Ausbildung im eigenen Unternehmen
  • erhält gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitarbeit im Ehrenamt
  • bildet Netzwerke und profitiert vom Austausch mit den Prüfern
  • erhält Informationen zu Neuerungen in der Aus- und Fortbildung
  • hat Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte
  • bildet die eigene Fach-, Sach- und Methodenkompetenz aus
  • ermöglicht ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen
  • sichert die Qualität des Wirtschaftsstandortes
  • stützt die „duale Ausbildung“

Anforderungen

IHK-Prüfungen sind „aus der Praxis für die Praxis“. Für die ehrenamtliche Mitwirkung im Prüfungsausschuss bedarf es zunächst keiner formalen Voraussetzungen. Sie sollten jedoch im Idealfall:
  • die AEVO-Prüfung erfolgreich bestanden haben
  • Berufspraxis mitbringen,
  • und persönlich geeignet sein, um (junge) Menschen zu prüfen.

Zusammensetzung

In den IHK-Prüfungsausschüssen wirken Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte sowie Lehrkräfte aus beruflichen Schulen vertrauensvoll zusammen. Jeder Ausschuss ist mindestens mit drei Fachleuten besetzt.

Berufung

In den Prüfungsausschuss kann berufen werden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Das kann der Chef selbst oder eine Fach- bzw. Führungskraft sein. Arbeitnehmervertreter können über die Gewerkschaft, Lehrkräfte durch die Schulleitung oder IHK benannt werden.

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und setzt deren Ergebnis fest. Dabei entscheidet er eigenverantwortlich über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Weitere Aufgaben können z. B. sein:
  • Prüfungsaufgaben erstellen
  • Arbeitsproben, Projektarbeiten, Prüfstücke und Präsentationen bewerten
  • Fachgespräche führen und beurteilen
  • Prüfungen beaufsichtigen
  • über Widersprüche entscheiden

Zeitaufwand

Der zeitliche Aufwand für eine IHK-Prüfungstätigkeit beträgt je nach Beruf zwei bis vier Tage im Jahr. Der Einsatz erfolgt nach Absprache mit der IHK und dem Prüfungsausschuss. Interessierte sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen. Je mehr Prüferinnen und Prüfer mitwirken, desto geringer ist der zeitliche Aufwand für jeden einzelnen.

Aufwandsentschädigung

Die Prüfertätigkeit ist ein Ehrenamt. Für Reise-/Anwesenheitszeiten und Ausgaben wie Fahrtkosten und Porto wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Vorbereitung

Neue Prüfer werden von erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingearbeitet. Vor der Berufung können Interessenten unverbindlich als Gast an einer Prüfung teilnehmen. Umfangreiches Informationsmaterial zur jeweiligen Prüfung unterstützt bei der zukünftigen Prüfertätigkeit. Darüber hinaus bietet die IHK ergänzende Prüferseminare an.

Wir brauchen Sie!

Aktuell suchen wir Prüfer in den folgenden Bereichen:

Ausbildung

  • Kaufleute im Einzelhandel
  • Metall- und Elektroberufe
  • Bauzeichner
  • Gastronomische Berufe
  • Fachkräfte Lager- und Logistik

Fortbildung

  • Ausbildereignungsprüfungen (AEVO)
  • Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Personalfachkaufleute
  • Metall- und Elektromeister
Wenn Sie sich als Prüfer engagieren möchten, füllen Sie einfach das unten stehende Formular aus. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf und beantworten Ihre Fragen.

Formular für Interessenten