Lebensmittelkennzeichnung

Was Sie als Händler, Lieferant oder Gastronom über Lebensmittel- und Allergenkennzeichnung wissen müssen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

EU-Lebensmittelverordnung

Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV) gilt seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder in Verkehr bringen, Verbraucher umfassend über Lebensmittel zu informieren. Die Verordnung gilt auf allen Stufen der Lebensmittelkette.
In Deutschland wird die LMIV durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ergänzt, die spezifische Regelungen für die Kennzeichnung von unverpackten Lebensmitteln enthält.
Für Unternehmen bedeutet dies:
  • Allergenkennzeichnung: Allergene müssen deutlich gekennzeichnet sein. → Weitere Informationen zur Allergenkennzeichnung
  • Kennzeichnung von Zusatzstoffen: Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder Geschmacksverstärker müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. → Weitere Informationen zur Zusatzstoffkennzeichnung
  • Informationsbereitstellung: Die Informationen über Allergene und Zusatzstoffe müssen gut sichtbar, leicht lesbar und für den Verbraucher unmittelbar zugänglich sein. In bestimmten Fällen ist auch eine mündliche Information zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z. B. das Vorhandensein einer schriftlichen Dokumentation, die auf Nachfrage zugänglich ist.
Für weitere Details und praktische Hilfestellungen zum Umgang mit Lebensmittelkennzeichnung sind in den nachstehenden Informationen zu finden: