Zuschüsse für die Gastronomie im ländlichen Raum

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz MV informierte, dass auch Gastronomiebetriebe im Rahmen der Kleinstunternehmensförderung Zuschüsse zu Investitionen erhalten können.

Das wird gefördert

Zuwendungsfähig sind in diesem Programm die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (z.B. Mobiliar, Büroeinrichtungen, Kühlzelle, Tresen, Innenausstattung usw.). Sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen können Zuschüsse bis zu 35% bzw. 30% erhalten.

Zuwendungsvoraussetzung

  1. Voraussetzung ist, dass die Betriebe sich im ländlichen Raum – also außerhalb der sogenannten Hauptorte (in Westmecklenburg: Schwerin, Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Wismar) - befinden.
  2. Die Betriebe zählen zu den Branchen Dienstleistung, Tourismus und Verarbeitendes Gewerbe.
  3. Zur Kategorie Kleinstunternehmen gehören Betriebe mit bis einschließlich 9 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz/ Bilanzsumme von 2 Mio. €. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestinvestitionssumme von 10 T€.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt beim