Welterbestätten in Westmecklenburg

Seit Juli 2024 gehört das Schweriner Residenzensemble neben der Altstadt der Hansestadt Wismar zu den von der UNESCO gelisteten Welterbestätten, denen ein universeller Wert attestiert wurde.

UNESCO-Welterbe in Mecklenburg-Vorpommern

Die UNESCO hat diese Orte zu Welterbestätten in Mecklenburg-Vorpommern ernannt (Stand 2024):
  • Welterbe: Residenzensemble Schwerin
  • Weltkulturerbe: „Altstädte Stralsund und Wismar
  • Weltnaturerbe: „Alte Buchenwälder Deutschlands“ (mit fünf Buchenwälder, von denen zwei in Mecklenburg-Vorpommern liegen)
  • Immaterielles Kulturerbe: Barther Kinderfest, die traditionelle kunsthandwerkliche Herstellung der Darßer Türen, die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Mecklenburg-vorpommerschen Boddenlandschaft und das Malchower Volksfest.

2024: Schweriner Residenzensemble wird Welterbe

Das Schweriner Residenzensemble wurde am 27. Juli 2024 von der UNESCO auf die Liste der Welterbestätten und damit in die Liste der Orte von universellem Wert aufgenommen.
Das auf der Insel gelegene Schweriner Schloss bildet sein Zentrum, das in einzigartiger Weise die Stadt mit dem umgebenden Naturraum verbindet. Mit seinen erhaltenen Repräsentations- und Funktionsgebäuden wie Museum, Theater und Marstall, aber auch der Hofwäscherei oder der großherzoglichen Leinen- und Bettenkammer ist es ein Zeugnis der Monarchie und einer typisch deutschen Residenz die maßgeblich im 19.Jahrhundert und durch den historistischen Schlossbau geprägt ist. Das Residenzensemble Schwerin des Nominierungsdossiers umfasst fast 40 Bestandteile, deren historische Zugehörigkeit wissenschaftlich geprüft wurden.
Zum Residenzensemble gehören unter anderem: