Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern - neue Ortsliste gilt ab März 2026
Seit März 2025 gilt die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Sie löste die vorherige Bäderverkaufsverordnung M-V ab. Die Verordnung regelt in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr eine zum Ladenöffnungsgesetz erweiterte Sonderöffnung an Sonn- und Feiertagen für das Land. Welche Orte von dieser Regelung betroffen sind, hat die Landesregierung im Februar 2026 neu festgelegt.
Achtung! Aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald (OVG).
Das OVG hat am 12.03.2026 die in M-V geltenden Regeln für die Sonntagsöffnung in touristischen Orten für unwirksam erklärt. Grund hierfür sind die zeitlichen Vorgaben, die Auswahl der Orte sowie das von den Ausnahmen erlaubte Warenangebot. Die Verordnung sieht für das Gericht zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz vor. Die Entscheidung hat bislang keine Rechtskraft!
Das OVG hat am 12.03.2026 die in M-V geltenden Regeln für die Sonntagsöffnung in touristischen Orten für unwirksam erklärt. Grund hierfür sind die zeitlichen Vorgaben, die Auswahl der Orte sowie das von den Ausnahmen erlaubte Warenangebot. Die Verordnung sieht für das Gericht zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz vor. Die Entscheidung hat bislang keine Rechtskraft!
Sonderöffnungszeiten im Überblick
Geltungszeitraum
- Der gewerbliche Verkauf ist in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober (einschließlich Reformationstag) und vom 17. Dezember bis 8. Januar in anerkannten Orten mit besonderes hohem Tourismusaufkommen zulässig.
(Achtung: Dies gilt nicht am Karfreitag und am 1. Weihnachtsfeiertag. Am 1. Mai darf der Verkauf nur vom Ladeninhaber erfolgen.) - Der Verkauf ist dann in der Zeit von 11:30 bis 19:00 Uhr für sechs Stunden zulässig.
Am Ostersonntag ist eine Öffnung in der Zeit von 14:00 bis 18:30 Uhr zulässig.
Sortiment/Warenkorb
Zugelassen ist nur der gewerbliche Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, insbesondere Lebens- und Genussmittel, sowie des typisch touristischen Bedarfs. Die Sonderöffnungszeiten gelten nicht für Baumärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und Elektrofachmärkte.
Anerkannte Orte in Westmecklenburg
Die erweiterte Sonn- und Feiertagsöffnung gilt nur in anerkannten Orten mit einem besonders hohem Tourismusaufkommen. Anerkannte Orte sind Gemeinden, Gemeindeteile und -zusammenschlüsse (Tourismusregionen), die nach dem Kurortegesetz oder als Welterbestadt anerkannt sind. Die Liste der betroffenen Orte wurde am im Februar 2026 aktualisiert und gilt ab dem 15. März 2026.
Folgende Orte sind im Kammerbezirk der IHK zu Schwerin berücksichtigt:
- Landeshauptstadt Schwerin
- Stadt Plau am See (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
- Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
- Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
- Gemeinde Ostseebad Insel Poel (Landkreis Nordwestmecklenburg)
- Schloßstadt Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg)
- Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg)
- Gemeinde Zierow (Landkreis Nordwestmecklenburg)
Händler außerhalb dieser Orte, können entsprechend des Öffnungszeitengesetzes MV an vier Sonntagen mit Anlassbezug von einer Sonderöffnung Gebrauch machen.
Debatte um die Sonntagsöffnung reißt in MV nicht ab
- Anfang Januar 2025 forderten die IHKs in MV eine schnelle Veröffentlichung der neuen Öffnungszeitenverordnung MV, um das Oster- und Saisongeschäft nicht zu gefährden und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Lesen Sie auch die Presseinformation.
- 02/2025: Das Kabinett hat die Verordnung am 18. Februar 2025 beschlossen. Weitere Befassungen erfolgten, u. a. im Rechtsausschuss des Landtages am 26. Februar 2025. Die neue Verordnung wurde am 28.02.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Damit ist es seit 28. Februar in Kraft und greift erstmalig am 15. März 2025
- 12/2025: Die IHK zu Schwerin kritisiert das Fehlen der zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen mit Anlassbezug (nach ÖffZG M-V) in Orten mit einer erweiterten touristischen Sonn- und Feiertagsöffnung (nach ÖffZVO M-V). Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Pressemitteilung.
Gewerkschaft beklagt Öffnungszeitenverordnung M-V
Bereits im April 2025 leitet die Gewerkschaft ver.di Nord hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald ein Normenkontrollverfahren ein, um die erlassene Öffnungszeitenverordnung, die die alte Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern ersetzte, für unwirksam erklären zu lassen. Das Verfahren wird am 12. März 2026 eröffnet.
Verordnungstext
Öffnungszeitenverordnung MV (Auszug Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern v. 28.02.2025)
Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg Vorpommern
Unter dem Namen "IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs.
