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Ladenöffnung MV

Informationen zu Ladenöffnungszeiten, zur Bäderregelung und zu verkaufsoffenen Sonntagen für das Land Mecklenburg-Vorpommern haben wir für Sie zusammengestellt.
Ortseingangsschild mit dem Schriftzug Come in we´re open © www.pixabay.de

Das Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZG M-V) regelt seit 01.02.2024 die gesetzlichen Öffnungszeiten unter Berücksichtigung des Schutzes der Sonn- und Feiertage. Erfahren Sie hier mehr.

Strandkiosk mit Fensterklappe © IHK zu Schwerin / Kristin Just

Seit März 2025 gilt die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Sie löste die vorherige Bäderverkaufsverordnung M-V ab. Die Verordnung regelt in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr eine zum Ladenöffnungsgesetz erweiterte Sonderöffnung an Sonn- und Feiertagen für das Land. Welche Orte von dieser Regelung betroffen sind, hat die Landesregierung im Februar 2026 neu festgelegt.

Frau von hinten mit diversen Einkaufstüten in der Hand © www.pixabay.de

Läden dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen nach Öffnungszeiten nur mit "besonderem Anlass" öffnen. Hierzu gab es verschiedene Grundsatzurteile, wonach die Anlässe prägend und eigenständige Publikumsmagneten sein müssen. Wie sie dennoch rechtssicher verkaufsoffene Sonntage planen, erfahren sie hier.

Stefanie Richter
Aufgabenbereich: Geschäftsbereichsleiterin
Geschäftsbereich: Standortpolitik, International