IHK-Sachverständigenausschuss

Der Sachverständigenausschuss ist ein von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer berufenes ehrenamtliches Gremium.

Gremium

Der Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mehreren Beisitzern. Das Gremium setzt sich aus Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens sowie Vertretern und Vertreterinnen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Die Mitglieder besitzen langjährige Erfahrungen im Sachverständigenwesen auf den Gebieten der Industrie, des Handels oder der Landwirtschaft.

Aufgaben

Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Industrie- und Handelskammer auf Grundlage seiner Geschäftsordnung im Bereich des Sachverständigenwesens zu beraten und unterstützen.
Konkrete Aufgaben des Ausschusses sind:
  • Feststellung der persönlichen Eignung für die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, insbesondere bei Erstbestellungen oder bei Anlass
  • Beurteilung der persönlichen Eignung nach Beschwerden
  • sonstige inhaltliche und das Sachverständigenwesen gestaltende Fragestellungen, z.B. Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung, Fortbildungen.
Die vom Ausschuss abgegebenen Beurteilungen (Voten) bezüglich der persönlichen Eignung haben maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

Arbeitsweise

Die Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses sieht zwei Präsenzsitzungen vor, die elektronisch abgehalten werden können. In dringenden Fällen ist ein Umlaufverfahren möglich. Geschäftsstelle des Gremiums ist die Industrie- und Handelskammer.

Aktuelle Besetzung

Vorsitzender
Ausschuss-Mitglieder

Amtszeit

Der Sachverständigenausschuss ist für die Amtszeit der Vollversammlung berufen.
Wenn Sie interesse an der Mitarbeit im Gremium für eine folgende Legislaturperiode haben, melden Sie sich gerne.