IHK-Sachverständigenausschuss
Im Rahmen des Bestellungsverfahrens hat ein Sachverständiger, der gem. § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt werden möchte, neben seiner besonderen Sachkunde auch seine persönliche Integrität unter Beweis zu stellen.
Bei der Prüfung dieser persönlichen Eignung wird der IHK-Sachverständigenausschuss damit betraut, ein Votum abzugeben. Erst nach Vorlage eines positiven Votums erfolgt die Sachkundeüberprüfung. Der Sachverständigen-Ausschuss setzt sich aus Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens sowie Vertretern der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
Vorsitzender |
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Jörg Seemann
Seemann Tiefbau GmbH, Schwerin
Seemann Tiefbau GmbH, Schwerin
Ausschussmitglieder |
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Corinna Koch
FBB Fachbüro für Baumgutachten und Baumbewertung GmbH, Tempzin
FBB Fachbüro für Baumgutachten und Baumbewertung GmbH, Tempzin
Marcel Fehlandt
DEKRA Automobil GmbH, Schwerin
DEKRA Automobil GmbH, Schwerin
Raimund Schoenke
IVB Immobilien-, Verwaltungs- und Baugesellschaft mbH, Wismar
IVB Immobilien-, Verwaltungs- und Baugesellschaft mbH, Wismar
René Goethel
Architekten & Ingenieure Goethel PartG mbB, Wittenförden
Architekten & Ingenieure Goethel PartG mbB, Wittenförden