Allgemeine Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf den Gebieten der gewerblichen Wirtschaft und in den Gebieten der Landwirtschaft zuständig.
Für die öffentliche Bestellung müssen einheitliche Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind in § 36 der Gewerbeordnung und in der Sachverständigenordnung der IHK zu Schwerin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 188 KB) geregelt.
Erklärfilm Sachverständige
Bedeutung der öffentlichen Bestellung
Sachverständige arbeiten unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch und erstatten ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen.
Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen können Gerichte, Behörden und die Allgemeinheit auf besonders zuverlässige und sachkundige Personen zurück greifen.
Die Erstattung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen ist in Gerichtsverfahren ein Strengbweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung.
Öffentliches Bedürfnis
Für eine öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem betreffenden Sachgebiet muss ein sogenanntes abstraktes öffentliches Bedürfnis vorliegen. Das bedeutet: Die Sachverständigen-Leistungen werden auf dem beantragten Sachgebiet in nicht nur unerheblichem Umfang nachgefragt.
Besondere Sachkunde
Der Sachverständige muss nachweisen, dass er auf dem jeweiligen Sachgebiet überdurchschnittliche Fachkenntnisse hat. Dafür sind unter anderem Zeugnisse, mehrere bereits erstellte Gutachten und Referenzen vorzulegen. Der Nachweis umfasst in der Regel auch eine gesonderte Prüfung vor einem Fachgremium.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem Sachgebiet erforderlich. Die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs ist noch kein ausreichender Nachweis besonderer Sachkunde.
Sachverständige müssen Fachwissen in Gutachtenform so darstellen können, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Ein Laie muss die Texte verstehen und auf seine Plausibilität überprüfen können. Ein Fachmann sollte die Gedankengänge und Argumente des Sachverständigen überprüfen können. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die Ausdrucksfähigkeit sind ebenso Inhalt der besonderen Sachkunde wie die Kenntnis und Berücksichtigung der für die Gutachtertätigkeit wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Voraussetzungen der Besonderen Sachkunde ergeben sich aus den jeweiligen “Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen”. Eine Übersicht aller Bestellgebiete finden Sie hier.
Persönliche Eignung
Für die Einschätzung der persönlichen Eignung wird eine Prognose über die zukünftige Einhaltung der Pflichten
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Unabhängigkeit
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Objektivität
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Unparteilichkeit
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Weisungsfreiheit
angestellt. Auch der Ruf, das Auftreten und das Ansehen des Bewerbers in der Öffentlichkeit und bei der Berufsausübung spielen eine Rolle.Geringe Bedenken reichen aus, um die öffentliche Bestellung zu versagen, da der Schutz der Öffentlichkeit und das Vertrauen in öffentlich bestellte Sachverständige Vorrang vor den individuellen Interessen des Sachverständigen haben.
Die Feststellung der Persönlichen Eignung ist zentrale Aufgabe des Sachverständigenausschusses.